Hafenbehördliche Genehmigungen
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
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An wen muss ich mich wenden?
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
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Welche Gebühren fallen an?
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
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Rechtsgrundlage
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
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Anträge / Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
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