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Wohnsitz Abmeldung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.

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Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

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Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

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Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

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Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

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Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

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