Bauleitplanung und Satzungen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne).
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung
Bei Verfahren zum Flächennutzungsplan oder zur Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes wird die Öffentlichkeit informiert und beteiligt.
Durch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als öffentliche Versammlung werden die Planungsziele und voraussichtlichen Auswirkungen erläutert. Alle Teilnehmenden können Fragen stellen und sich zur Planung äußern. Sofern aktuell Versammlungen terminiert sind, können Sie über die nachstehende Auflistung nähere Informationen aufrufen.
In der Regel finden Sie zu allen Vorhaben auch über die digitale Vorhabenliste (Link in der rechten Spalte) weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beteiligung.
Aktuelle Versammlungen zu Bauleitplanverfahren:
Öffentliche Versammlung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Twedt" (Nr. 230) | 22.02.2023
Mit der Bauleitplanung soll eine bestanderhaltende Nutzung der teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammenden Hofanlage ohne nachteilige Auswirkungen für die benachbarten Wohnlagen ermöglicht werden. Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer subtanzerhaltenden Nutzung der Hofanlage.
Öffentliche Versammlung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ballastbrücke 1" (Nr. 51) | 15.11.2022
Durch Neuaufstellung eines Bebauungsplans soll das Planrecht für das Grundstück Ballastbrücke 1 geändert werden. Die ehemalige Pumpstation soll denkmalgerecht saniert und neu belebt werden. Zudem soll ein Wohn- und Geschäftshaus als Neubau entstehen. Der Vorhabenträger plant eine Mischung aus Gewerbe, Wohnen und Gastronomie. Hautsächlich erfolgt eine gewerbliche Nutzung durch Büro- und Dienstleistungsflächen. Das
Das Vorhaben wurde bereits öffentlich im Gestaltungsbeirat vorgestellt und
diskutiert.
Verfahren | Vorhabenbezogener Bebauungsplan »Ballastbrücke 1« (Nr. VB 51) | BOB-SH Bauleitplanung
Öffentliche Versammlung zum Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Campusbades | 09.11.2022
Die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Hochschulgelände Sandberg“ (Nr. 144) hat zum Ziel, Planrecht zur Erweiterung des Campusbades für ein Multifunktionsbecken für Lehrschwimmen und Therapiezwecke zu schaffen.
Erste Informationen erhalten Sie auch auf der Beteiligungsplattform BOB-SH über den Link zum Verfahren .
Öffentliche Versammlung zur Bauleitplanung für eine neue Wohnbebauung Kanzleistraße - Schulze-Delitzsch-Straße | 09.11.2022
Planungsziel ist die Neubebauung der Grundstücke Kanzleistraße 49 und 51 (inkl. der dazugehörigen Garagenhöfen) mit einer sich in die Umgebung einfügenden Bebauung sowie die Sicherung einer regelkonformen Gehwegbreite an der östlichen Seite Kanzleistraße.
Erste Informationen erhalten Sie auch auf der Beteiligungsplattform BOB-SH über den Link zum Verfahren .
Öffentliche Versammlung zur Bauleitplanung "Erweiterung des Gewerbegebietes Westerallee" | 14.09.2022
Am 14.09.2022 erfolgte in der Bürgerhalle des Rathauses die öffentliche Versammlung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Planungsziel ist die Schaffung von Planrecht für ein Gewerbegebiet und die Sicherung der Biotopverbundfunktion.
Für das Gebiet südlich der Westerallee erfolgte vom Herbst 2018 bis zum Frühjahr 2021 bereits ein Bauleitplanverfahren. Hintergrund war die beabsichtigte Teilverlagerung von Betriebsteilen der Flensburger Brauerei. Diese Verfahren sind vor der abschließenden Beschlussfassung aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung der Flensburger Brauerei nicht zum Abschluss gebracht worden.
Am Ziel einer gewerblichen Entwicklung des Bereiches wird weiterhin festgehalten, da diese sich im Rahmen der Bauleitplanung und der hierfür angestellten Untersuchungen als möglich herausgestellt hat. Die Sicherung eines angemessenen Flächenangebots ist für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Flensburg erforderlich. Die Gewerbegebiete im Stadtgebiet sind nahezu vollständig belegt und es fehlt an Gewerbeflächen zur Standortsicherung bestehender Betriebe und als Angebot für Neuansiedlungen. Die Planung soll dabei besonders nachhaltig erfolgen. Auch an der geplanten Verlegung der Freileitung als Erdleitung entlang der B 200 wird festgehalten.
Nachstehend können Sie die in der Versammlung gezeigte Präsentation und das Protokoll aufrufen.
Protokoll der Versammlung (PDF, 471 kB)
Präsentation in der Versammlung (PDF, 3.8 MB)
Öffentliche Versammlung zur Bauleitplanung "Solarfeld Deponie Husumer Straße II" | 06.09.2022
Am 06.09.2022 erfolgte die öffentliche Versammlung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Planungsziel ist die Schaffung von Planrecht für eine Photovoltaikfläche auf dem Nordteil der Altdeponie Husumer Straße. Das insgesamt ca. 4,3 ha große Plangebiet soll auf ca. 1,5 ha mit Solarmodulen (Höhe ca. 3,50m über vorhandenem Gelände) bestellt werden. Die geplante Spitzenleistung liegt bei ca. 1,5 MW. Der Strom soll, wenn technisch möglich, durch das TBZ selbst genutzt werden. Alternativ kann eine Einspeisung ins Stromnetz erfolgen.
Die Modultische werden so hergestellt, dass eine Beschädigung der Deponiedecke ausgeschlossen wird. Hierbei kommen technisch erprobte Verfahren zu Anwendung. Die Oberflächen sollen extensiv als Grünland genutzt werden.
Das Gelände wird über die Husumer Straße und eine Zufahrt über das Gelände der Firma Nordschrott erschlossen.
Protokoll (PDF, 132 kB)
Präsentation (PDF, 2.5 MB)
Öffentliche Versammlung zur Bauleitplanung "Alter Husumer Weg/Holzkrugweg" (Nr.268) | 29.06.2022
am 29.06.2022 erfolgte die öffentliche Versammlung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Für den, direkt an das in den 1990er Jahren erschlossene Baugebiet „Rehwinkel / Ginsterweg“, Bereich ist Wohnungsbau entlang einer neuen Erschließungsstraße vorgesehen. Geplant ist eine Arrondierung der Siedlungskante zum Grünraum. Südlich anschließend soll der Grünraum inklusive des Waldes geschützt werden.
Präsentation der Versammlung (PDF, 6.5 MB)
Protokoll der Versammlung (PDF, 608 kB)
Öffentliche Versammlung zur Bebauungsplan "Hauptfeuerwache" (Nr. 298) | 28.06.2022
Am 28.06.2022 erfolgte die öffentliche Versammlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Planung hat das Ziel den Standort für den Neubau der Hauptfeuerwache und einen Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Jürgensby festzulegen und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr und Rettungsdienste zu sichern.
Außerdem sollen Flächen für Verwaltungs- und Büronutzungen entstehen.
Für das Gebäude hat es einen Wettbewerb gegeben, dessen Ergebnis bereits auf Sanierungstreff am 2. Februar vorgestellt worden ist.
Präsentation der Versammlung (PDF, 5.6 MB)
Protokoll der Versammlung (PDF, 65 kB)
Öffentliche Versammlung zur Bauleitplanung im Bereich Twedter Plack und Fördestraße | 14.06.2022
Am 14.06.2022 erfolgte die öffentliche Versammlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren.
In drei Planverfahren sollen Planrecht für eine Wohnbebauung als Ersatz für eine ehemalige Kirche (Fördestraße 49 – 51)*, die Erweiterung einer Gastronomie (Fördestraße 65) und einer Wohn- und Gewerbebebauung (Fördestraße 76) geschaffen werden.
Information zu den Verfahren können Sie über die Tagesordnung der Ratsversammlung 09.12.2021(TOP 24-26) abrufen.
* Den Entwurf für die Wohnbebauung in der Fördestraße 49-51 können Sie über die folgende Liste einsehen.
Präsentation der Versammlung (PDF, 4.6 MB)
Niederschrift der Versammlung (PDF, 165 kB)
Ihre Meinung interessiert uns!
Wenn Sie an einer der o.g. Veranstaltungen teilgenommen haben, bitten wir Sie um Beantwortung einiger Fragen (anonym). Bei den ab 2022 stattfindenden Versammlungen werden Sie einen Fragebogen vor Ort ausfüllen oder anschließend zusenden können. Die Rückmeldung ist aber auch online möglich.
Öffentliche Auslegungen von Verfahrensunterlagen
Der fertige Planentwurf wird mindestens ein Monat öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann dazu Stellungnahmen abgeben, die in die Abwägungsentscheidung der Ratsversammlung einfließen. Soweit es öffentliche Auslegungen zu Bauleitplanungen gibt, finden Sie diese nachstehend.
Während einer öffentlichen Auslegung können Sie alle Auslegungsunterlagen des jeweiligen Verfahrens über einen direkten Link in der nachstehenden Liste aufrufen. Stellungnahmen können Sie während der öffentlichen Auslegung direkt auf der Beteiligungsplattform oder schriftlich bzw. zur Niederschrift in der Stadt- und Landschaftsplanung (s. Kontakt in der rechten Spalte).
Unabhängig vom einzelnen Verfahren können Sie sich über den Link "Landesportal zur Online-Beteiligung in der Bauleitplanung (BOB-SH)" sich über Online-Beteiligungen der Stadt Flensburg und anderer Kommunen in Schleswig-Holstein informieren.
Der DigitaleAtlasNord (DANord), der über den Link "DigitalerAtlasNord - Bauleitplanung" in der rechten Spalte zu erreichen ist, soll das zentrale Internetportal des Landes im Sinne des Baugesetzbuches werden.
Aktuelle Bauleitplanverfahren in der öffentlichen Auslegung | Auslegungszeitraum:
Öffentliche Auslegung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Fördestraße" (Nr. 95) | 27.02. - 31.03.2023
Mittels der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für eine angemessene nachverdichtende Wohnbebauung auf dem Grundstück Fördestraße 51 geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die bisher geltenden Festsetzungen desBebauungsplans Nr. 95 entsprechend dem Bestand und den aktuellen Entwicklungszielen der Stadt Flensburg überarbeitet werden. Die erhaltenswerten Vegetations- und Baumbestände im Plangebiet und der Alleecharakter der Fördestraße sollen dabei gleichermaßen gesichert werden.
Der Planentwurf liegt mit Begründung, Baumbetrachtung und Fachbeitrag Artenschutz vom 27.02.2023 bis 31.03.2023 in Flensburg, Technisches Rathaus, Am Pferdewasser 14, Hauptgeschoss, montags bis freitags mindestens von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 17.30 Uhr öffentlich aus.
Die digitalen Unterlagen sind auf der Beteiligungsplattform BOB-SH. Das o.g. Verfahren erreichen Sie über diesen Link zum Verfahren.
Öffentliche Auslegung zur 2. Änd. des Bebauungsplanes "Holste-Hof" (Nr. 233) | 07.11. - 07.12.2022
Eine im Südosten der Hofanlage bisher als Grünfläche festgesetzte Fläche soll als Baulücke baulich mit 2 Einzelhäusern entwickelt werden. Im Gegenzug soll, ein nicht denkmalgeschütztes Stall- und Lagergebäude westlich desdenkmalgeschützten Wohngebäudes abgebrochen und die Flächen der als Grünanlagenangelegt werden. Der historische Gesamteindruck der Hofanlage kann hiermit gestärkt werden.
Der Planentwurf liegt mit Begründung vom 07.11.2022 bis 07.12.2022 in Flensburg, Technisches Rathaus, Am Pferdewasser 14, Hauptgeschoss, montags bis freitags mindestens von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 17.30 Uhr öffentlich aus.
Die digitalen Unterlagen sind auf der Beteiligungsplattform BOB-SH. Das o.g. Verfahren erreichen Sie über diesen Link zum Verfahren .
Flächennutzungsplan
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Gewollte städtebauliche Nutzung
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Stadt Flensburg. Er enthält für die einzelnen Flächen die gewollten städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel folgende Flächen sein:
- Wohnbau,
- Gewerbe,
- Gemeinbedarf,
- Verkehr,
- Grün,
- Wald und
- Landwirtschaft.
Keine Rechtswirkung
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein verbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.
Als Ausnahme kann sich eine mittelbare Betroffenheit für die Öffentlichkeit bei Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergeben.
Flächennutzungsplan einsehen
Der Flächennutzungsplan ist in der Darstellung der Bauleitpläne einsehbar, die Sie über den nachstehenden Link aufrufen können.
Fortschreibung des aktuellen Flächennutzungsplans
Die Fortschreibung in der aktuellen Fassung können Sie als pdf einsehen und abrufen
Flächennutzungsplan in aktueller Fortschreibung (PDF, 13.6 MB)
Bei planungsrechtlichen Fragen und Auskünften wenden Sie sich bitte an uns. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Seit der Beschlussfassung 1998 haben sich die Vorzeichen der Stadtentwicklung verändert, die nicht mehr nur durch Änderungen und Fortschreibungen dargestellt werden können.
Vor diesem Hintergrund und angesichts neuer Rahmenbedingungen wie z.B. Klimawandel und Wachstumsprognose für die Stadt Flensburg bis ins Jahr 2030 sowie gesellschaftlichen und technischen Trends werden Landschaftsplan und Flächennutzungsplan als zentrale übergeordnete Planwerke grundlegend überprüft und auf Basis des Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Perspektiven für Flensburg“ neu aufgestellt.
Dieser Prozess umfasst mehrere Informations- und Beteiligungsabschnitte, die jeweils über amtliche Bekanntmachungen und auf der Seite Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung angekündigt werden.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken betreffen. Er wird jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt und ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger:innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Qualifizierter Bebauungsplan
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt konkret und rechtsverbindlich fest, welche Nutzung und Bebauung auf einem Grundstück zulässig ist. Festsetzungen werden unter anderem zu folgenden Themen getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel zur Größe der bebaubaren Fläche, der Höhe von Gebäuden oder der Zahl der Vollgeschosse),
- zur Gestaltung der Gebäude (zum Beispiel die Dachform),
- zur Beachtung von Schutzvorschriften zum Immissionsschutz (zum Beispiel Lärm),
- zur vorgeschriebenen Pflanzungen von Bäumen, Hecken und ähnlichem
- zu den Verkehrsflächen.
Einfacher Bebauungsplan
Der einfache Bebauungsplan enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Wie wirkt ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach:
- Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei",
- andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Übersicht der Bebauungspläne
Anhand der Übersicht der Bebauungspläne können Sie entnehmen, ob ein Bebauungsplan für Ihr Grundstück existiert. Die Bebauungspläne und die Begründungen dazu können im pdf- Format heruntergeladen werden. Die Qualität der Darstellung ist dabei unter anderem vom verwendeten Browser abhängig. Bei unzureichender Bildqualität sollten Sie gegebenenfalls einen alternativen Browser verwenden.
In der Übersicht der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan* und Bebauungsplan) und Satzungen gem. Baugesetzbuch enthalten sind auch die Außenbereichssatzungen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB sowie andere auf dem Baugesetzbuch beruhende Satzungen (Vorkaufsrecht, Sanierungsgebiete, Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen - s. unter "Weitere Satzungen").
*Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) enthält für das gesamte Stadtgebiet die von der Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne.
Fluchtlinienpläne
Darüber hinaus liegen weite Teile des Stadtgebiets im Geltungsbereich von Fluchtlinienplänen. Aufgrund des Alters der Pläne ist eine Nacherfassung erforderlich, sodass Sie über den oben aufgeführten Link noch nicht alle Fluchtlinienpläne aufrufen können. Eine Übersicht aller Fluchtlinienpläne erreichen Sie über den nachstehenden Link. Wenn Sie weitere Informationen über die Fluchtlinienpläne wünschen, wenden Sie sich gerne an uns.
Übersicht Fluchtlinienpläne (PDF, 9.4 MB)
Bei planungsrechtlichen Fragen und Auskünften wenden Sie sich bitte an uns. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.
Weitere Satzungen (Ortsgesetze) nach BauGB und LBO
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung hat die Stadt Flensburg weitere Satzungen nach Baugesetzbuch bzw. Landesbauordnung erlassen.
Erhaltungssatzung
Die Erhaltungssatzung gemäß §§ 172 ff BauGB ist ein eigenständiges Instrument, das der Bewahrung der städtebaulichen Gestalt eines Gebietes dient. Dadurch kann eine Baugenehmigung versagt werden. Die Versagung einer Genehmigung bei Bestehen einer Erhaltungssatzung hat die Wirkung eines Bauverbotes. Sie darf unabhängig davon, ob das Vorhaben nach §§ 29 ff BauGB genehmigungsfähig wäre, verhängt werden. Mit der Erhaltungssatzung kann deshalb ein Bauvorhaben verhindert werden, das zwar bauplanungsrechtlich zulässig ist, jedoch als Fremdkörper den Zielen der Erhaltungssatzung widerspricht.
Aufgeführt sind hier die gesonderten Erhaltungssatzungen (Lesefassungen inkl. eingearbeiteter Änderungen).
Erhaltungssatzungen Übersicht (2023) (PDF, 21.1 MB)
Erhaltungssatzung Nr. 1 Toosbüystraße / Schlosswall (PDF, 65 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 2 Marienhölzungsweg / Wrangelstraße / Moltkestraße (PDF, 469 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 3 Museumsberg (PDF, 65 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 4 Friesischer Berg (PDF, 298 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 5 Altstadt (PDF, 533 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 6 Ballastbrücke (PDF, 58 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 7 Jürgensby (PDF, 66 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 8 Achter de Möhl / Sandberg (PDF, 66 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 9 Neustadt (PDF, 58 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 10 Obere Marienstraße / Nordergraben (PDF, 492 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 11 Westliches Duburg (Flurstr., Dorotheenstr., Hochstr.) (PDF, 1 MB)
Erhaltungssatzung Nr. 12 Südstadt (Husumer Str., Schleswiger Str.) (PDF, 1 MB)
Erhaltungssatzung Nr. 13 Hohlwege (Glücksburger Str., Kappelner Str.,) (PDF, 1 MB)
Erhaltungssatzung Nr. 14 Klaus-Groth-Str. / Hebbelstr. (PDF, 992 kB)
Erhaltungssatzung Nr. 15 Falkenberg / Monokel-Siedlung) (PDF, 1 MB)
Erhaltungssatzung Nr. 16 Duburg (PDF, 314 kB)
Außerdem gibt es für einige Gebiete eine Erhaltungssatzung, die in einen Bebauungsplan integriert ist. Dies betrifft die Bebauungspläne:
- Engelsbyer Straße / Windloch (Nr. 228)
- Twedt (Nr. 230)
- Holzkrugweg / Lange Reihe (Nr. 239)
- Hermann-Löns-Weg (Nr. 247 - Teilplan A)
- Engelsby-Dorf (Nr. 250)
- Heinrich-Schuldt-Straße (Nr. 312).
Alle Bebauungspläne können Sie über den Link in der rechten Spalte aufrufen.
Gestaltungssatzung
Die Landesbauordnung ermächtigt Städte und Gemeinden, in einer Satzung "örtliche Bauvorschriften" zu erlassen, die gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen enthalten können (§ 84 LBO SH 2009).
Die örtlichen Bauvorschriften können in Form von sonstigen gestalterischen Festsetzungen im Bebauungsplan aufgenommen werden oder als eigenständige Gestaltungssatzung erlassen werden. Sie werden von der Ratsversammlung der Stadt als Satzung beschlossen.
Grundsätzliche Regelungsinhalte von Gestaltungssatzungen sind unter anderem die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Höhenentwicklung, Dachform und Dachaufbauten, Fensterformen, Farben und Materialien, etc.), Werbeanlagen und Grundstücken (z.B. Art und Gestaltung von Einfriedungen und Begrünung).
Darüber hinaus ist es der Gemeinde möglich, so genannte Werbesatzungen oder Stadtbildsatzungen zum Schutz bestimmter Straßenzüge oder Ortsteile zu erlassen.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung wird diese rechtsverbindlich und ist zu beachten.
Die Stadt Flensburg hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und folgende eigenständige Gestaltungssatzungen erlassen:
Gestaltungssatzungen Übersicht (PDF, 2.325 KB)
Gestaltungssatzung Altstadt (2000) (PDF, 2.375 KB)
Gestaltungssatzung Marienhof (2001) (PDF, 1.277 KB)
Gestaltungssatzung Auf der Mole (2005) (PDF, 48.103 KB)
Gestaltungssatzung Duburg (2011) (PDF, 295 KB)
Gestaltungssatzung Neustadt (2014) (PDF, 604 KB)
Vorkaufsrechtsatzung
Über § 24 BauGB steht den Gemeinden ein allgemeines Vorkaufsrecht zu, das im Einzelfall an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
§ 25 BauGB ermächtigt die Gemeinden, durch Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen. Dies bezieht entweder auf den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (Nr. 1) oder auf Gebiete, in denen städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Nr. 2). Für einige Bereiche im Stadtgebiet sind Satzungen gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB erlassen worden.
Vorkaufsrechte Übersicht (PDF, 4.8 MB)
Vorkaufsrechtsatzung Bahnanlagen (PDF, 3.8 MB)
Vorkaufsrechtsatzung Bahnhofsumfeld (PDF, 1.8 MB)
Vorkaufsrechtsatzung Bahnhofsumfeld (1. Änd.) (PDF, 748 kB)
Vorkaufsrechtsatzung Innenstadt (PDF, 500 kB)
Vorkaufsrechtsatzung Schiffbrücke / Norderstraße (PDF, 449 kB)
Vorkaufsrechtsatzung Twedter Mark (PDF, 699 kB)
Vorkaufsrechtsatzung Twedter Plack (PDF, 345 kB)
Außenbereichssatzung
Für Gebiete im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, kann die Gemeinde bestimmen, dass innerhalb dieser Siedlung Wohnzwecken dienende Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind (§ 35 Abs. 6 BauGB).
Die von der Stadt Flensburg beschlossenen Außenbereichssatzungen sind in der Übersicht der Bauleitpläne enthalten, die Sie über den Link in der rechten Spalte aufrufen können.
Sanierungssatzung
Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierung durchgeführt werden soll, durch eine Sanierungssatzung förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (§ 142 BauGB). Innerhalb des Geltungsbereiches gelten bestimmte Genehmigungsvorbehalte vor allem im Grundstücksverkehr (§ 144 BauGB). Die Festlegung als Sanierungsgebiet ist zudem Voraussetzung für den Einsatz staatlicher Städtebauförderungsmittel.
Sanierungssatzung Fruerlund-Süd (PDF, 549 kB)
Sanierungssatzung Hafen-Ost (PDF, 370 kB)
Sanierungssatzung Neustadt (PDF, 315 kB)
Sanierungssatzung Neustadt - Erweiterung 2005 (PDF, 518 kB)
Sanierungssatzung Neustadt - Erweiterung 2007 (PDF, 326 kB)
Sanierungssatzung Südstadt - Bahnhofsumfeld (PDF, 298 kB)
Sanierungssatzung Westliche Altstadt (PDF, 393 kB)
Satzung zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Duburg (PDF, 317 kB)
Nähere Informationen zu den Sanierungsgebieten finden Sie auf der Homepage von IHR-Sanierungsträger in der Rubrik "Stadterneuerung".
Stellplatzsatzung
Im Mai 2017 ist die "Satzung der Stadt Flensburg über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen" in Kraft getreten. Sie regelt den Umgang der Stadt Flensburg mit Stellplätzen, die gemäß Landesbauordnung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden müssen.
Die Flensburger Stellplatzsatzung soll die verkehrspolitischen Ziele der Stadt Flensburg in ihrem Anwendungsbereich durch entsprechende Regelungen in Bezug auf den ruhenden Verkehr unterstützen.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf https://www.flensburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtrecht unter Satzungen/Stellplätze.
Eine kartierte Darstellung der oben aufgeführten Satzungen im Flensburger Stadtgebiet finden Sie zusammen mit den Bebauungsplänen über den Link in der rechten Spalte.