Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
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Welche Gebühren fallen an?
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
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Rechtsgrundlage
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Was sollte ich noch wissen?
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
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Formulare
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