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Landschaftsplanung

Was ist Landschaftsplanung?

Landschaftsplanung ist die Anwendung eines Instruments, in dessen Mittelpunkt

  • sich der Mensch und seine Bedürfnisse befinden und
  • Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft gemacht werden.

Sie befindet sich im Spannungsfeld zwischen Stadt- und Regionalplanung sowie ökologischen und ökonomischen Interessenlagen.

Landschaftsplanung ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung und - soweit erforderlich - zur Wiederherstellung von Naturraum und Kulturlandschaft.

Was ist "Landschaft" im Sinne der Landschaftsplanung?

Sie bezieht sich nicht nur auf „Landschaft” im umgangssprachlichen Sinne (freie Landschaft), sondern bindet in die Planungsarbeit  auch Landschaftsteile mit ein. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Siedlungen,
  • Verkehrswege und
  • Gewerbe-, und Industriegebiete 

In diesem Sinne bezieht sich Landschaftsplanung auch auf den städtischen Freiraum, d.h. den unbebauten Raum in der Stadt wie z.B.:

  • Bäche und die Förde;
  • Gärten, Parks und Wälder sowie
  • Straßen und Plätze.


Stadtgrün

Geschützte Biotope im Bereich des Bebauungsplanes "Hauptpost" (Nr. 303)

Im Gebiet des Bebauungsplanes "Hauptpost" (Nr. 303) hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eine Quelle sowie den westlich anschließenden Steilhang als geschützte Biotope neu festgestellt. Die Festlegung erfolgte am 25.08.2020 (Quelle) bzw. 17.07.2020 (Steilhang).

Die Unterlagen des LLUR sind in der nachfolgenden Liste zusammengestellt und abrufbar. Außerdem die am 12.09.2020 rechtskräftig gewordene Satzung des Bebauungsplanes. Die Dateien im pdf-Format können Sie mit einem üblichen kostenfreien pdf-Reader öffnen.

In der am Ende der Liste stehenden Zip-Datei sind die Zeichnungsdateien im shape-Format zusammengestellt, für die ein kostenpflichtiges Grafikprogramm benötigt wird.

Privatgärten: Naturnaher statt Schottergarten

Private Garten dienen nicht nur der eigenen Erholung und Betätigung sondern leisten einen wertvollen Beitrag für ein attraktives Stadtbild und ...

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Rundweg "Grünes Hufeisen"

Das Grüne Hufeisen als Rundweg von der Förde bis zur Förde verbindet die Landschaftsräume Lautrupsbachtal, Dorf Engelsby und Osbektal.

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Landschaftsachsen und Grünringe

Der 1998 entwickelte Landschaftsplan entwickelt ein Leitbild, das für Flensburg typische Landschaftsachsen und Grünringe beinhaltet. Dieses Leitbild ist im Landschaftsplan 2023 aufgenommen worden.

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Stadtblau

Stadt in Bewegung - Blaues Band

Der Flensburger Hafen mit den verschiedenen Uferkanten, der breiten Promenade und der Hafenspitze ist ein zentraler Anziehungspunkt der Flensburger Innenstadt für Einheimische sowie Gäste. Hier ist der Stadteingang vom Wasser aus, die Boote und Schiffe legen an und neben Sport und Tourismus prägt die Hafenwirtschaft mit dem Güterumschlag diesen innerstädtischen Bereich.

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Generalentwässerungsplan

Hier werden demnächst Informationen zur Generalentwässerungsplanung der Stadt Flensburg präsentiert.

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Straßengestaltung

Straßengestaltung

Leitlinien zur Gestaltung mit Natursteinpflaster

Die „Leitlinien zur Gestaltung von Natursteinstraßen“ gliedern sich in drei Prioritäten und geben Empfehlungen zur Erhaltung oder zukünftigen Neugestaltung von Natursteinstraßen.

In den Leitlinien wurden aufgrund von Kriterien die Straßenzüge nach drei Prioritäten gegliedert:

1. Priorität – Straßenzüge, die unbedingt in Naturstein erhalten bzw. hergestellt werden müssen.

Hierbei handelt es sich um bereits hergestellte Natursteinstraßen. Des Weiteren gehören asphaltierte Straßen zur 1. Priorität, die sich in wichtigen städtebaulichen Ensembles oder in Sanierungsgebieten befinden.

2. Priorität – wünschenswerte Straßenzüge innerhalb des innerstädtischen Natursteinstraßennetzes, die in Naturstein hergestellt werden sollen.

Zu dieser Priorität gehören Straßen, die das vorhandene Natursteinstraßennetz arrondieren, sodass durch die Maßnahme ein stimmiges kulturgeographisches Stadtbild in seiner Gesamtheit wiederhergestellt wird.

3. Priorität – wünschenswerte Straßenzüge außerhalb des innerstädtischen Natursteinstraßennetzes, die in Naturstein hergestellt werden sollen.

Hierbei handelt es sich um Straßen, die in alten historischen Dorfkernen liegen und diese durch die Maßnahme aufwerten.

Für die Straßenzüge der Prioritäten 2. und 3. gilt, eine Einzelfallprüfungen durchzuführen, wenn die Straßen saniert bzw. wiederhergestellt werden sollen.

Die Verwaltung wird im Einzelfall prüfen, ob die Straßenzüge, die sich in Sanierungsgebieten befinden, mit Städtebaufördermitteln finanziert werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Maßnahmen durch Anliegerbeiträge ggf. auch durch eine freiwillige finanzielle Beteiligung der Anlieger finanziert werden können.

Praesentation Natursteinstrassen

Leitlinien_zur_Gestaltung_von_Natursteinstrassen