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Sportförderung

Die Stadt Flensburg unterstützt den organisierten Sport mit finanziellen Mitteln, die im Rahmen der kommunalen Sportförderrichtlinie beantragt werden können.

Förderberechtigt sind Flensburger Sportvereine, die gemeinnützig und Mitglied im Sportverband Flensburg e.V. sind, für aktive Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 60 € (U 18) bzw. 96 € (Ü18) pro Jahr erheben, seit mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sind und mindestens 30 Mitglieder haben. Ausnahme: Projektförderung - diese kann auch von anderen Akteur*innen beantragt werden.

Soweit in der Richtlinie nicht anderweitig geregelt, müssen die Anträge beim Sportbüro der Stadt Flensburg bzw. beim Sportverband Flensburg e.V. für das laufende Jahr schriftlich eingereicht werden.

Alle Einzelheiten zur Höhe der Mittel und zur Beantragung sind in der Sportförderrichtlinie zu finden, die in der rechten Randspalte zum Download bereitsteht.


Für weitere Videos zu den einzelnen Förderungsmöglichkeiten bitte die Menüpunkte aufklappen!

Unterhaltung und Nutzung von Sportanlagen


Investitionskostenzuschüsse

Was? Investitionskosten für vereinseigene Sportanlagen.

Wieviel? Die Höhe der Zuschüsse orientieren sich an den Förderrichtlinien des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (derzeit i.d.R. 20% der Gesamtkosten). Eigenleistungen werden dabei in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohnes anerkannt.

Wann? Bis zum 31.10. des laufenden Kalenderjahres und vor Beginn der Baumaßnahme

Wo? Beim Sportbüro der Stadt Flensburg.

Wie? Anhand des Antragsdformulars, das hier zum Download bereitsteht:

Antragsformular Investitionskosten Ziff. 4.1 (PDF, 13 kB)

Verwendungsnachweis Ziff. 4.1 Investitionskosten (PDF, 46 kB)

Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener Anlagen

Was? Die Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen (Eigentum oder Erbbaurecht).

Wieviel? In der Sportförderrichlinie sind Pauschalen für verschiedene Arten von Sportanlagen festgelegt. Bezuschusst werden maximal 75% der entstandenen Gesamtkosten.

Wann? Im laufenden Kalenderjahr. Anträge für das Vorjahr können nicht berücksichtigt werden.

Wo? Beim Sportbüro der Stadt Flensburg.

Wie? Anhand eines formlosen Antrages per E-Mail oder per Post.

Mietkostenzuschüsse für nichtstädtische Anlagen

Was? Von Sportvereinen angemietete Sportfunktionsflächen, die:
  • notwendig zur Erfüllung der Vereinsaufgaben sind
  • nicht von der Stadt Flensburg zur Verfügung gestellt werden können sowie
  • nachweislich für Trainings- oder Wettkampfzeiten genutzt werden.

Nicht berücksichtigt werden Reithallen, Schießhallen, Squashhallen, Tennishallen, Kletterhallen, Kegelhallen und Bäder.

Wieviel? Die Höhe der Zuschüsse entnehmen Sie bitte der Richtlinie, die regelmäßig aktualisiert wird und in der Randspalte zum Download bereitsteht.

Wann? Im laufenden Kalenderjahr. Anträge für das Vorjahr können nicht berücksichtigt werden.

Wo? Beim Sportbüro der Stadt Flensburg.

Wie? Anhand des Antragsdformulars, das hier zum Download bereitsteht:

Antragsformular Mietkostenzuschuss Ziff. 4.3 (PDF, 109 kB)

Zuschuss zu den Bahnentgelten im Campusbad

Was? Die Nutzung der 50 m bzw. der 25 m Bahnen, des Lehrschwimmbeckens und des "Kanals" im Campusbad Flensburg.

Wieviel? Die Höhe der Zuschüsse entnehmen Sie bitte der Richtlinie, die regelmäßig aktualisiert wird und in der Randspalte zum Download bereitsteht.

Wann? Am Besten zusammen mit dem Verwendungsnachweis (in Form der Rechnungen des Campusbades) für das abgeleufende Halbjahr, d.h. bis zum 31.07. des laufenden Kalenderjahres bzw. den 28.02. des Folgejahres. Die Zuschüsse werden halbjährlich oder jährlich vorschussweise asugezahlt.

Wo? Beim Sportbüro der Stadt Flensburg.

Wie? Anhand des Antragsdformulars, das hier zum Download bereitsteht:

Antragsformular Bahnenentgelt Ziff. 4.4 (PDF, 37 kB)

Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten

Was? Die Anschaffung langlebiger Sportgeräte ab 1000 € Anschaffungswert. Ausgeschlossen ist die Förderung von Bekleidung und Bällen.

Wieviel? Die Höhe der Zuschüsse orientieren sich an den Förderrichtlinien des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (derzeit i.d.R. 20% der Anschaffungskosten).

Wann? Bis zum 31.10. des laufenden Kalenderjahres und vor dem Kauf des Sportgerätes.

Wo? Beim Sportbüro der Stadt Flensburg.

Wie? Anhand eines formlosen Antrages mit Kostenvoranschlag bzw. Angebot per E-Mail oder per Post.


Sportveranstaltungen in Flensburg


Was? Überregionale (Teilnahme mindestens auf Landesebene, kein Ligabetrieb) oder internationale Sportveranstaltungen in Flensburg, die maximal ein Mal im Jahr stattfinden.

Wieviel? Die Höhe der Zuschüsse entnehmen Sie bitte der Richtlinie, die regelmäßig aktualisiert wird und in der Randspalte zum Download bereitsteht.

Wann? Bevor die Veranstaltung stattfindet.

Wo? Beim Sportbüro der Stadt Flensburg.

Wie? Anhand des Antragsdformulars, das hier zum Download bereitsteht:

Antragsformular Sportveranstaltung Ziff. 5 (PDF, 13 kB)

Personal und dessen Qualität im Sportbetrieb


Förderung der Ausbildung lizenzierter Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Jugendleiter*innen, Vereinsmanager*innen und JuleiCa-Inhaber*innen

Förderung der Ausbildung lizenzierter Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Jugendleiter*innen, Vereinsmanager*innen und JuleiCa-Inhaber*innen

Die Stadt Flensburg gewährt Sportvereinen Zuschüsse für den Erwerb einer:

  • Erstlizenz in der jeweiligen Stufe (C-A) als lizensierte/r Übungsleiter*in, Trainer*in oder Vereinsmanager*in gemäß des Deutschen Olympischen Sportbunds oder den angeschlossenen Landessportbünden und Spitzenverbänden oder
  • JuLeiCa (Jugendleiter*innen-Card), die auch außerhalb des organsierten Sports erworben werden kann, sowie
  • von Lizenzen für Kampf- und Schiedsrichter beim Landessportverband Schleswig-Holstein oder einem ihm angeschlossenen Sportfach- oder Kreissportverband

sofern nach der Prüfung eine entsprechende Tätigkeit in einem Verein oder Verband im Stadtgebiet aufgenommen wird.

Anträge sind spätestens ein Jahr nach Erwerb und unter Vorlage der Prüfbescheinigung beim Sportverband Flensburg e.V. einzureichen.
Über die Anträge entscheidet der Sportverband Flensburg.

Dauerhafte Förderung lizenzierter Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Jugendleiter*innen, Vereinsmanager*innen und JuLeiCa-Inhaber*innen

Die Stadt Flensburg gewährt Sportvereinen Zuschüsse

  • für lizensierte Übungsleiter*innen, Trainer*innen oder Vereinsmanager*innen gemäß Deutschen Olympischen Sportbund oder den seinen angeschlossenen Landessportbünden und Spitzenverbänden mit gültiger Lizenz
  • für JuLeiCa-Inhaber*innen (Jugendleiter*innen-Card) mit gültiger Card
  • für Absolventen eines sportwissenschaftlichen Studiums auf Bachelor- oder Masterniveau.

Die Berechnung des Zuschusses erfolgt in Abhängigkeit der geleisteten Stundenzahl und wird pro Person und geleisteter Übungs- oder Arbeitsstunde abgerechnet.

Anträge sind beim Sportverband Flensburg e.V. einzureichen. Über die Anträge entscheidet der Sportverband Flensburg.

Nachweise über die Entschädigung von lizensierten Übungsleitern und lizensierten Vereinsmanagern sind einzureichen bis zum:

  • 10.04. für den Zeitraum von Januar bis März des laufenden Jahres
  • 10.07. für den Zeitraum von April bis Juni des laufenden Jahres
  • 10.10. für den Zeitraum von Juli bis September des laufenden Jahres
  • 10.01. für den Zeitraum von Oktober bis Dezember des laufenden Jahres.


Sportjugend


Koordinationsstelle für Sportjugendarbeit

Die Stadt Flensburg fördert die Sportjugendarbeit durch die Bereitstellung einer hauptamtlich geführten Koordinationsstelle für Sportjugendarbeit beim Sportverband Flensburg e.V. auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung.

Das Stellenprofil stimmt die Sportjugend des Sportverbandes mit der Sportverwaltung ab, eine Verknüpfung mit anderen Jugendthemen ist zu gewährleisten.

Die Leistungsvereinbarung enthält Aufgabenbereich und Stundenanzahl für die hauptamtliche Stelle sowie deren Vergütung. Bestandteil der Förderung ist zudem ein Zuschuss zur Umsetzung von Projekten durch den/die Koordinator*in.

Grundförderung pro Kind / jugendlicher Person

Die Stadt Flensburg gewährt Sportvereinen nach Maßgabe der Anlage für jedes Vereinsmitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Jahreszuwendung. Berechnungsgrundlage ist der jährlich vorzulegende Bestandserhebungsbogen des Sportvereins an den Landessportverband

Die Förderung soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben das Vereinsleben selbst zu gestalten und mitzubestimmen. Sie wird Vereinen gewährt, deren Jugendabteilung nach den folgenden Regelungen anerkannt ist.

  • Von den Jugendlichen wird ein Jugendwart/in gewählt, der Sitz und Stimme im Vorstand hat.
  • Jugendliche ab mind. 14 Jahren haben Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung oder der Verein hat eine Jugendordnung und der Jugendwart/in wird von den Jugendlichen gewählt und auf der Jahreshauptversammlung bestätigt.
  • Der Kassenbericht weist Ein- und Ausgaben im Jugendbereich aus, die mindestens den gewährten Zuschüssen gemäß 7.2 dieser Richtlinie entsprechen.
  • Die Jugendabteilung des Vereins entscheidet selbstständig über die Verwendung der gemäß 7.2 dieser Richtlinie gewährten Mittel.

Bei der Beantragung der Jugendanerkennung sind vom Verein die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Vereinssatzung
  • Jugendordnung
  • Aufstellung des Vorstandes
  • letzter Kassenbericht
  • letzter Freistellungsbescheid vom Finanzamt

Die Anerkennung wird durch die Sportjugend im Sportverband Flensburg e.V. auf Antrag des Vereins geprüft und für jeweils 5 Jahre erteilt. Anträge sind bis zum 31.03. des laufenden Jahres einzureichen. Die beizufügenden Unterlagen werden in der Anlage festgesetzt.

Förderung von Freizeitmaßnahmen

Freizeitmaßnahmen werden gemäß den Richtlinien des Kinder- und Jugendbüros direkt vom Kinder- und Jugendbüro gefördert.


Projekte


Was? Zukunftsweisende und gemeinwohlorientierte Projekte im Sinne der Ziele der Sportentwicklungsplanung.

Als besonders förderungswürdig werden neue Projekte angesehen, die:

  • eine innovative Angebotsstruktur zum Thema haben (Senior*innen, offene Angebote, integrative u. inklusive Angebote etc.) 
  • eine innovative Vereinsentwicklung begünstigen (z.B. Klausurtagungen oder Zukunftswerkstätten der Sportvereine)
  • Kooperationen und Vernetzungen der Akteure fördern (z.B. vereinsübergreifende Geschäftsstelle, Unterstützung bei Fusionsprozessen).

Wieviel? Die Höhe der Zuschüsse entnehmen Sie bitte der Richtlinie, die regelmäßig aktualisiert wird und in der Randspalte zum Download bereitsteht.

Wann? Vor Beginn der Projektlaufzeit bis zum 28.02. des laufenden Kalenderjahres.

Wo? Beim Sportbüro der Stadt Flensburg.

Wer? Diese Förderung kann auch Vereinen gewährt werden, die nicht alle Förderungsvoraussetzungen erfüllen.

Wie? Einzureichen ist eine Projektbeschreibung mit Finanzierungsplan, in dem Ziele und Inhalte des Projektes sowie den Bezug zu den Inhalten der Flensburger Sportentwicklungsplanung beschrieben werden. Nutzen Sie gern des Antragsdformular, das hier zum Download bereitsteht:

Antragsformular Projektförderung Ziff. 8 (PDF, 13 kB)

Verwendungsnachweis Projektförderung Ziff. 8 (PDF, 13 kB)