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Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
Leitung: Heidi Mewes
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Bauordnung
Die Mitarbeiter/innen der Bauordnung nehmen als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Flensburg folgende Aufgaben wahr:
- Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
- Aufnahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung nach § 62 (bis 31.08.2022 - § 68) der Landesbauordnung (LBO Schleswig-Holstein)
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bau- und brandschutzrechtlichen Fragen (auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz - )
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bauplanungsrechtlichen Fragen
- Auskünfte über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Flensburg
- Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
- Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen, Versiegelungen)
- Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
- Führung des Bauaktenarchives
Akteneinsichten erfolgen über unsere Registratur. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab, gerne auch telefonisch einen Termin.
Die Ansprechpartner*Innen hierfür sowie der gesamten Abteilung Bauordnung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Zuständigkeiten und Ansprechpartner (PDF, 500 kB)
Bauordnung
Abteilungsnummer: Abteilung 630
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Anschrift: Am Pferdewasser 14, 24937 Flensburg
Registratur, Akteneinsichten
Bauberatung, Baugenehmigungen
Baukontrollen
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- Telefon: bauordnung@flensburg.de
Abgeschlossenheitserklärungen, Baulasten, Ordnungswidrigkeiten, Stellplatzablösungsverträge, Vorkaufsrechte
Planungsberatung, Bebauungsplanauskunft
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Anschrift: Am Pferdewasser 14, 24937 Flensburg
Verwaltung
Hinweis:
ab 01.09.2022 tritt eine neue Landesbauordnung in Kraft. Aus diesem Grund verändern sich zahlreiche Vordrucke rund um das Baurecht in Schleswig-Holstein. Den Link zu den Vordrucken finden Sie unten rechts.
Zuständig für 13 Dienstleistungen
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
Beseitigung von (baulichen) Anlagen
Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten