Einwohnerfragestunde
Die Ratsversammlung bietet im Rahmen öffentlicher Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Nähere Regelungen ergeben sich aus § 8 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse.
Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich bei der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten vorliegen. Zwischen dem Übersenden der Einwohnerfragen und dem Sitzungstermin müssen 10 volle Kalendertage liegen.
Beispiel:
Sitzungstermin: 20. Juli
Zugang der Einwohnerfragen: spätestens 09. Juli
Die Fragen sollen sachlich und möglichst kurz gefasst sein, eine kurze Beantwortung ermöglichen und dürfen sich jeweils nur auf eine Angelegenheit beziehen. Es sind höchstens vier Fragen je Person zulässig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Büro des Stadtpräsidenten unter stadtpraesident@flensburg.de oder rufen Sie an: 0461 / 85 - 2297.