Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Für die Visumbeantragung benötigt mein Bekannter von mir eine Einladung. Wie muss eine solche Einladung aussehen?
Zum Nachweis des Aufenthaltszweckes kann eine Einladung in einfacher Schriftform ausgesprochen werden. Hierbei sollten die persönlichen Daten des Ausländers angegeben werden sowie der Grund der Einladung und ggfs. Angaben zur Unterkunft des Antragstellers und weitere Einzelheiten zum geplanten Aufenthalt.
In den meisten Fällen (insbesondere in Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren) wird jedoch eine sog. förmliche Verpflichtungserklärung gemeint sein.
Mit dieser muss sich der Einladende verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland aufzukommen.
Diese Erklärung ist auf einem besonderen Formular abzugeben. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.
Diese Information und viele weitere finden Sie auch auf auf den Seiten des auswärtigen Amtes.
Erfragen Sie bitte im Zweifelsfall vor Antragstellung bei uns die Form der "Einladung" bei der Botschaft, bei der der Visumantrag gestellt werden soll.
Die Ausstellung beantragen Sie beim Einwanderungsbüro der Stadt Flensburg - jetzt hier online
Den Antrag auf Ausstellung der Verpflichtungserklärung können Sie online mit oder ohne BundID-Konto stellen. Wenn Sie mit Ihrem BundID-Konto den Antrag stellen, ist auch eine Übersendung der Verpflichtungserklärung per Post möglich - ein Termin bei uns ist dann nicht mehr notwendig.
Allgemeine Informationen zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung finden Sie in unserem Merkblatt.
Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Anträge auf Vorabzustimmung für das Landesaufnahmeprogramm Syrien (L-AAO Syrien) ausgestellt werden kann (Stand: 14.02.2024).
Leistungsbeschreibung
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.
Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.
Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.
Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenhöhe (fix): 29,00 Euro
Vorkasse: Ja
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Zahlungsweise: SEPA-Überweisung; gegebenenfalls zusätzlich Visa Electron in Europa.
Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,45 € (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
- § 68 Absatz 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 66 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz zu § 68
- § 5 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Artikel 21 Visakodex
- Artikel 6 Absatz 1c Schengener Grenzkodex
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Hessen
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Fachlich freigegeben am
25.05.2022Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Neben der Beratung durch uns steht Leistungsberechtigten auch die kostenlose Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) zur Verfügung. Hier bestehen insbesondere die Beratungsangebote des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) an den Standorten Eckernförde, Flensburg, Husum und Niebüll sowie das Beratungsangebot des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein am Standort Schleswig.