Abholung des Aufenthaltstitels
Sie können einen Termin online vereinbaren für:
- Die Abholung Ihres bereits bestellten Aufenthaltstitels
- Die Änderung der Adresse auf dem Aufenthaltstitel
- Die Freischaltung der Online-Funktion auf Ihrem Aufenthaltstitel
Beachten Sie hierfür auch unsere Datenschutzerklärung zur Verarbeitung Ihrer Daten.
Sie können keinen Termin vereinbaren für
- Gestattungen (Dokument während des Asylverfahrens) und
- Duldungen (Dokument bei negativem Abschluss des Asylverfahrens)
- die Änderung der Meldeadresse. Hierfür ist das Bürgerbüro zuständig
Setzen Sie sich hier bitte mit der jeweiligen Sachbearbeitung oder dem Bürgerbüro in Verbindung.
Kurzanleitungen für die Online-Terminvereinbarung
Im folgenden gibt es Kurzanleitungen für die Bedienung der Online-Terminvereinbarung
Gebühren
Für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels entstehen grds. Gebühren nach den §§ 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
Regelmäßig werden folgende Gebühren erhoben:
- Niederlassungserlaubnis 113,00 €
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis 100,00 €
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- bis zu 3 Monate Gültigkeitsdauer 96,00 €
- ab 3 Monaten 93,00 €
Folgende Personen sind von Gebühren regelmäßig befreit:
- Asylberechtigte und sonstige Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtstellung ausländischer Flüchtlinge genießen
- Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsbezug nach dem AsylbLG.
Bitte bringen Sie, wenn Sie Sozialleistungen oder Asylbewerberleistungen beziehen, Ihren aktuellen Leistungsbescheid mit zur Abholung. Ansonsten müssen wir Ihnen leider Gebühren berechnen.
Überweisen Sie Gebühren bitte nicht vorher, wenn Sie hierzu nicht konkret aufgefordert werden!