Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Abholung des Aufenthaltstitels


Für die Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels vereinbaren Sie bitte einen Termin online.

Beachten Sie hierfür auch unsere Datenschutzerklärung zur Verarbeitung Ihrer Daten.

Eine Abholung von

  • Gestattungen (Dokument während des Asylverfahrens) und
  • Duldungen (Dokument bei negativem Abschluss des Asylverfahrens)

kann nicht über die Online-Terminvereinbarung erfolgen.

Setzen Sie sich hier bitte mit der jeweiligen Sachbearbeitung in Verbindung.

Kurzanleitungen für die Online-Terminvereinbarung

Im folgenden gibt es Kurzanleitungen für die Bedienung der Online-Terminvereinbarung

Kurzanleitung Deutsch

Instruction Englisch

Kurzanleitung Arabisch

Kurzanleitung Farsi

Kurzanleitung Russisch


Gebühren

Für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels können Gebühren nach den §§ 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) fällig werden.

Regelmäßig werden folgende Gebühren erhoben:

  • Niederlassungserlaubnis 113,00 €
  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis 100,00 €
  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
    • bis zu 3 Monate Gültigkeitsdauer 96,00 €
    • ab 3 Monaten 93,00 €

Folgende Personen sind von Gebühren regelmäßig befreit:

  • Asylberechtigte und sonstige Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtstellung ausländischer Flüchtlinge genießen
  • Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsbezug nach dem AsylbLG.

Bitte bringen Sie, wenn Sie Sozialleistungen oder Asylbewerberleistungen beziehen, Ihren aktuellen Leistungsbescheid mit zur Abholung. Ansonsten müssen wir Ihnen leider Gebühren berechnen.

Überweisen Sie Gebühren bitte nicht vorher, wenn Sie hierzu nicht konkret aufgefordert werden!