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Städtische Kindertagesstätten

Die Stadt Flensburg betreibt 11 qualitätsgeprüfte Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft. Diese haben nach dem Kindertagesstättengesetz einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Grundlage unseres pädagogischen Konzeptes sind die Bildungsleitlinien der Landesregierung.

Hier finden Sie das Rahmenkonzept der städtischen Kindertagesstätten. Die Konzepte der jeweiligen Einrichtungen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Häuser.

Die Aufnahmebedingungen können Sie hier erfahren:

Aufnahmebedingungen (PDF, 98 kB)

Die Kooperationspartner der Kindertagesstätten finden Sie hier.

Städtischen Kindertagesstätten im Überblick

Wir bieten in unseren Einrichtungen folgende Plätze:
  • in altersgemischten Gruppen für 1- 6 jährige Kinder
  • in Krippengruppen für 1 - 3 jährige Kinder 
  • in Regelgruppen für 3- 6 jährige Kinder
  • in Naturgruppen für 3 - 6 jährige Kinder 
  • in Horten für 6- 14 jährige Kinder gefördert.

Der tägliche Betreuungsumfang liegt in der Regel zwischen 5 und 8 Stunden. In einigen Einrichtungen können wir Betreuungszeiten bis zu 10 Stunden anbieten.

Für mehr Informationen zu unseren Einrichtungen klicken Sie auf den jeweiligen LINK.

Name und AnschriftTelefon (0461)AufnahmealterÖffnungszeiten
Städt. Kita Alter Kupfermühlenweg
Alter Kupfermühlenweg 2
24939 Flensburg
852243 1 bis 6 Jahre 7:30 - 15:30 Uhr
Städt. Kita Stuhrsallee
Stuhrsallee 13 – 18
24937 Flensburg
852773 1 bis 14 Jahre 7:00 - 17:00 Uhr
Städt. Integrative Kneipp Kita Weiche
Bahnstr. 2
24941 Flensburg
852890 1 bis 6 Jahre 7:30 - 16:00 Uhr
Städt. Betriebskita Am Sophienhof
Graf-Zeppelin-Str. 16
24941 Flensburg
851576 1 bis 6 Jahre 5:45 - 19:00 Uhr
Städt. Kita Johannisstraße
Johannisstraße 9
24937 Flensburg
852366 3 bis 6 Jahre 7:30 - 15:30 Uhr
Städt. Kita Tarup
Sandbergweg 17 a
24943 Flensburg
63800 3 bis 6 Jahre 7:00 - 16:00 Uhr
Städt. Kita Engelsby
Taruper Weg 5
24943 Flensburg
61735 3 bis 6 Jahre 7:00 - 16:00 Uhr
Städt. Kita Fruerlund
Fruerlunder Str. 64
24943 Flensburg
852434 1 bis 6 Jahre 7:00 - 15:30 Uhr
Städt. Kita Neustadt
Jens-Due-Weg 2
24939 Flensburg
852157 3 bis 14 Jahre 7:30 - 19:00 Uhr
Städt. Kita Schwedenheim
Helenallee 17
24937 Flensburg
852375 1 bis 6 Jahre 7:30 - 16:00 Uhr
Kita am Ostseebad - Städt. Kneipp-Kita
Apenrader Straße 160

24939 Flensburg

851211 1 bis 6 Jahre  7:00 -16:00 Uhr

Schließzeiten

Die städtischen Kindertagesstätten schließen maximal an 20 Tagen im Jahr:

- 15 Tage in den Sommerferien
- 3 Tage zwischen Weihnachten und Neujahr
- 2 Fortbildungstage

(Ausnahme: Kita Am Sophienhof macht keine Sommerferien.)
Die Schließzeiten werden in den Kitas langfristig vorher angekündigt.

Qualitätsentwicklung in den städtischen Kindertagesstätten

Die Qualität der Städtischen Kindertagesstätten

  • Wir haben uns entschieden, den Weg der Qualitätssicherung schlüssig von vorne zu beginnen und in folgenden Schritten vorzugehen:
  • Miteinander ein Leitbild erarbeiten (abgeschlossen)
  • Miteinander mit möglichst großer Beteiligung ein Rahmenkonzept erstellen (nunmehr abgeschlossen)
  • Die Hauskonzepte dem neuen Rahmenkonzept mit möglichst großer Beteiligung anzupassen (derzeit in Abstimmung mit der Heimaufsicht)
  • Prozesse, die daraus entstehen, zu beschreiben (ist ab 2022 terminiert)
  • Dokumente entwickeln (steht für 2023 an)
  • Anschließend ist eine Zertifizierung vorgesehen
  • Es werden fortlaufend mindestens jährlich Reviews stattfinden, in denen die Konzepte, die Prozesse und die Dokumente bewertend betrachtet und ggf. angepasst werden.

Personalausstattung in städtischen Kitas

Pädagogisches Personal

In den städtischen Einrichtungen beschäftigen wir neben staatlich anerkannten Erzieher*innen und sozialpädagogische Asisstent*innen eigene Heilpädagog*innen oder arbeiten mit freien heilpädagogischen Diensten zusammen. Es sind je Gruppe mind. 2,0 Stellen für pädagogische Fachkräfte vorhanden, darüber hinaus erhalten unsere Mitarbeiter*innen Zeit für Vor- und Nachbereitungsarbeiten. In Gruppen mit Kinder unter 3 Jahren, sowie in den Naturgruppen sind mind. 2,5 Fachkräfte vorgesehen.
Zusätzlich beschäftigen wir in jeder Kita Inklusionsfachkräfte mit 5 Stunden pro Gruppe.
Unsere Leitungskräfte sind Diplom-Pädagog*innen, Sozialpädagog*innen oder erfahrene Erzieher*nnen. 

In Kooperation mit dem ÖBiZ bieten die städtischen KiTas an allen Standorten jungen Menschen die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr abzuleisten. 

Haus- und Grundstücksbewirtschaftung

Im Bereich Küche, Hauswirtschaft, Gebäudereinigung und Hausmeisterdienste ist zusätzliches, fachkundiges Personal eingesetzt.

Verwaltung

Die Abwicklung der Elternbeiträge und Verpflegungsgelder erfolgt zentral in einer eigenen Verwaltungsabteilung. Dort stehen qualifizierte Mitarbeiter*innen für Fragen zu Elternbeiträgen, Beitragsermäßigung, Bildungs- und Teilhabe-Gutscheinen und Steuerbescheinigungen zur Verfügung.


Alle städtischen Mitarbeiter*innen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, es gelten die Regelungen des aktuellen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Gesunde Ernährung in städtischen Kitas

Die Versorgung der Kinder in unseren Einrichtungen erfolgt vorrangig aus der eigenen Frischeküche oder durch die Belieferung aus der Frischeküche einer benachbarten Kita.

Täglich wird nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung-DGE-frisch gekocht. Wir setzen dabei die Empfehlungen zu vielseitiger, abwechslungsreicher, vitaminreicher, fett- und zuckerarmer, vorrangig regionaler und saisonaler kindgerechter Mischkost um.

Unsere Küchenkräfte nehmen regelmäßig an Fortbildungen zu Themen der gesunden kindgerechten Ernährung teil.

Das Essen in Gemeinschaft ist in jeder unserer Einrichtungen ein besonders wichtiger Punkt im täglichen Ablauf. Wir gehen dabei flexibel auf die altersgerechten Bedürfnisse der Kinder ein. So nehmen wir Rücksicht auf Vorlieben der Kinder, religiöse Anliegen, Lebensmittelunverträglichkeiten oder 87 auch besondere Wünsche der Erziehende in Bezug auf vegetarische Kost. Die Kinder haben die Möglichkeit, Speisen auszuwählen und nach dem Essen eine Bewertung der Mahlzeit vorzunehmen.

Auch das Frühstück wird in Gemeinschaft eingenommen. Die Kinder nehmen sich dazu Essen von Zuhause mit. Wir bieten Getränke an (Milch, Wasser, verdünnte Säfte). Am Vor- sowie am Nachmittag haben die Kinder Zugang zu mundgerecht geschnittenem Obst und Gemüse. Den Kindern steht jederzeit Wasser zur Verfügung.

Über unsere Frischeküchen und die gemeinsam eingenommenen Mahlzeiten kommen wir auch immer mit den Kindern zu den Themen gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit ins Gespräch. Außerdem dienen uns die gemeinsamen Mahlzeiten zur Umsetzung aller Punkte der Bildungsleitlinien, weil sich über das gemeinsame Essen immer auch interessante Gesprächsthemen ergeben. Besonders die alltagsintegrierte Sprachförderung findet zu einem großen Maß im Zusammenhang mit den Mahlzeiten statt.

Raumkonzept Städtische Kindertagesstätten

Für die Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft wurde ein Raumkonzept politisch beschlossen, in dem die räumliche Ausstattung sowie Größe und Gestaltung der Kindertagesstätten definiert wird. Dies soll Verbindlichkeit herstellen und zukünftige Planungsprozesse vereinfachen.

Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz

Gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz

Für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht gem. § 24 SGB VIII i.V.m. § 3 der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) ein Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung im Umfang von 4 Stunden an 5 Tagen in der Woche.

In Flensburg wird dieses sog. bedarfsgerechte Angebot auf 5 Stunden täglich erweitert.

Ab dem 01.08.2013 besteht für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Individueller Rechtsanpruch

Über den gesetzlichen Rechtsanspruch hinaus kann in Flensburg für Kinder von 0-14 Jahren ein individueller Rechtsanspruch auf Betreuung unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Dies gilt, wenn diese Kinder betreut bzw. länger betreut werden müssen, weil

1. deren Erziehungsberechtigte

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.

(Lebt das Kind mit nur einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.)

 

2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Zum Beispiel

  • bei Entwicklungsrückständen, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten,
  • bei einem besonders ungünstigen sozialen Umfeld,
  • bei besonderen Konfliktlagen der Eltern oder
  • sonstigen Belastungssituationen, wie z.B. nicht gesicherte Betreuung aufgrund schwerwiegender Krankheit oder Behinderung der Eltern oder eines Pflegefalls in der Familie.
  •  

3. Sprachdefizite beim Kind vorliegen
(keine oder geringe Deutschkenntnisse bzw. Sprachauffälligkeit oder Spracharmut).

Diese Kriterien gelten in begründeten Einzelfällen auch für den Verbleib oder die Aufnahme von Kindern, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Für die Kindertagesstätten der dänischen Minderheit gelten deren Aufnahmeregelungen.

In den Einzelfällen, in denen erkennbar ist, dass die persönlichen Voraussetzungen vorübergehend nicht vorliegen, kann der individuelle Rechtsanspruch auch nach Wegfall der persönlichen Voraussetzungen bis zu drei Monate weiterhin anerkannt werden. Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulaufnahme gilt dies bis zur Einschulung.