Hunde in Flensburg
Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter,
eine Stadt von der Größe Flensburgs braucht nicht nur freundliche Hunde, sondern insbesondere rücksichtsvolle Menschen.
In Flensburg leben rund 3.900 Hunde und 95.000 Menschen. Hundehaltung in einer Stadt dieser Größe erfordert Rücksicht nehmen - sowohl zwischen Hundehaltern, als auch im Verhältnis von Hundehaltern und Nichthundehaltern.
Fußgänger sollen nicht die Sorge haben, in einen Hundehaufen zu treten und Kinder sollen nicht durch Hundekot in Spielanlagen und Sandkästen gesundheitlichen gefährdet werden.
Rücksichtsvolle Menschen achten darauf, dass niemand Angst vor freilaufenden Hunden haben muss. Die einen müssen Hunde in ihrer Umgebung akzeptieren, die anderen sollten dieses durch entsprechendes Verhalten danken.
Hundetoiletten
Fußgänger sollen in Flensburg nicht die Sorge haben, in einen Hundehaufen zu treten und Kinder sollen nicht durch Hundekot in Spielanlagen und Sandkästen gesundheitlich gefährdet werden.
Die Person, die einen Hund innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ausführt, ist verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen durch Hundekot zu entfernen und ordnungsgmäß zu entsorgen.
Verstöße gegen die Kotentfernungspflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.
In Flensburg animieren derzeit flächendecken ca. 120 Hundekottütenspenderstandorte zur umweltfreundlichen Entsorgung des Hundekots.
Wenn Ihnen auffällt, dass ein Tütenspender leer ist oder Sie "Pate" für einen Hundekottütenspender werden wollen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0461/85-2285 an das Technische Betriebszentrum (TBZ).
Mitnahmeverbote von Hunden
Hunde dürfen an folgende Orte nicht mitgenommen werden:
- Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser
- Theater, Lichtspielhäuser, Konzert- Vortrags- und Versammlungsräume
- Badestrände in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober.
- Davon ausgenommen sind in Flensburg die ausgewiesenen Hundestrände in Solitüde und Ostseebad.
- Kinderspielplätze und Liegewiesen
Verstöße gegen das Mitnahmeverbot gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Anleinpflichten
Gehen Sie mit dem Hund außerhalb eingezäunter Grundstücke spazieren haben Sie ihm ein Halsband oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung mit einer Kennzeichnung anzulegen.
Nehmen Sie Ihren Hund in folgenden Bereichen immer an die Leine:
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, insbesondere:
-
- Nikolaikirchhof
- Holm
- Große Straße
- Schiffbrückstraße
- Willy-Brandt-Platz
- Rathausstraße
- Südermarkt
- Nikolaistraße
- Nordermarkt
- Schiffbrücke
- I. C. Möller Platz
- Norderhofenden
- Dr.-Todsen-Straße
- Untere Angelburger Straße
- Norderstraße zwischen Nordermarkt und Toosbüystraße/Neue Straße
- Süderhofenden ab Nikolaistraße bis untere Angelburger Straße
- Rote Straße von der Friesischen Straße bis Töpferstraße
- Friesische Straße von der Roten Straße bis zum Südermarkt
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete
- bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude und anderen gemeinsam genutzten Räumen und Flächen
- in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
- in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen
- auf Friedhöfen, Märkten und Messen.
- Wald: Zum Schutz des Waldes mit seinen Tieren und Pflanzen sind Hunde im Wald immer anzuleinen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete wie dem Hundewald Glücksburg.
- Auch im Naturschutzgebiet "Twedter Feld" als Naturreservat für Pflanzen und Tiere gilt die Anleinpflicht für Hunde.
Verstöße gegen die Allgemeine Aufsichtspflicht und den Leinenzwang gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Anleinen ist sicherer
Sie sollten Ihren Hund auch in den von vielen Menschen besuchten Bereichen und Wohngebieten in Flensburg an der Leine führen, in denen keine generelle Anleinpflicht besteht.
Es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben, egal wie groß diese sind. Nicht jeder Mensch mag Hunde und das sollte man als Hundehalter respektieren. Durch gegenseitige Rücksichtnahme wird das Miteinander zwischen den Nichthundehaltern und Hundehaltern wesentlich einfacher.
Vielen Hunden gibt die Leine zudem Sicherheit, da sie ein direktes Bindeglied zu ihrem Halter haben. Der Hund hat dann keinen „Auftrag“ Herrchen oder Frauchen zu beschützen, da er geführt wird. Und im Falle eines Konfliktes mit anderen Hunden lässt sich die Situation schneller auflösen, wenn der Hund angeleint ist.
Achten Sie auch darauf, dass Sie Ihre Kinder nur allein mit Ihrem Hund spazieren gehen lassen, wenn diese auch in der Lage sind, in unvorhergesehenen Situationen über das Wissen, die Kraft und die Nerven verfügen, angemessen zu reagieren.