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Ordnungsbehördliche Bestattungen

Jedes Jahr werden in der Stadt Flensburg zwischen 50 und 60 Personen auf Veranlassung der Ordnungsbehörde bestattet. Eine ordnungsbehördliche Bestattung wird angeordnet, wenn sich keine bestattungspflichtigen Angehörigen der/des Verstorbenen ermitteln lassen und zudem keine Vorsorge der verstorbenen Person zur Bestattung vorliegt.

Auch wenn vorhandene Angehörige sich weigern, die Bestattung zu veranlassen, wird die Ordnungsbehörde im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme tätig. Die Angehörigen sind dann anschließend verpflichtet, die der Ordnungsverwaltung entstandenen Kosten zu übernehmen.

Bei ordnungsbehördlichen Bestattungen werden die verstorbenen Personen im Rahmen einer Feuerbestattung anonym auf dem Friedhof Friedenshügel in Flensburg beigesetzt.

Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich haben nach § 13 Absatz 2 BestattG die Hinterbliebenen als Bestattungspflichtige für die Bestattung einer verstorbenen Person zu sorgen. Sind Hinterbliebene nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln oder kommen Sie ihrer Pflicht nicht nach und es veranlasst kein anderer die Bestattung, hat die zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen. Dies erfolgt im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme. Sofern Bestattungspflichtige bekannt sind, haften diese für die Kosten der Bestattung.

Den Auszug aus dem Gesetzestext können Sie hier nachlesen.

Es ist unerheblich, ob die Bestattungspflichtigen das Erbe beim Amtsgericht ausschlagen werden. Die öffentlich-rechtliche Verpflichtung nach dem Bestattungsgesetz zur Erstattung der der Ordnungsbehörde entstandenen Kosten besteht trotzdem.

Teilnahme an Aussegnungsfeier am 05.03.2024

Auf Initiative aller Fraktionen der Flensburger Ratsversammlung haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung in der Sitzung am 30.01.2019 darauf verständigt, zukünftig die Allgemeinheit über die im kleinen Rahmen stattfindenden Aussegnungsfeiern für ordnungsbehördlich veranlasste Bestattungen zu informieren.

Freunden, Nachbarn, Arbeitskolleg*innen sowie Angehörigen wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, an einer kleinen Zeremonie in Form einer Aussegnungsfeier der Urnen aus ordnungsbehördlichen Bestattungsfällen in der Kapelle auf dem Gelände des Friedhofs Friedenshügel beizuwohnen, um von den Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Aussegnungsfeier wird durch die evangelisch-methodistische Kirchengemeinde in Flensburg durchgeführt.

Die Termine der Aussegnungsfeiern finden Sie samt Nennung der Namen der jeweils zu verabschiedenden Verstorbenen hier:

Die nächste Aussegnungsfeier findet am 05.03.2024 um 07:45 Uhr in der Kapelle auf dem Friedhof Friedenshügel in Flensburg statt.

Aussegnungsfeier am 05.03.2024 (PDF, 184 kB, 20.02.2024)