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Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie folgende Fördergegenstände beantragen:

  • Wärmepumpe: max. Förderung 2000 Euro
  • Solarthermieanlage: max. Förderung 900 Euro
  • Anschluss an ein Wärmenetz: max. Förderung 500 Euro
  • Biomasseheizung: max. Förderung 900 Euro

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.

Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten nach der Beantrgung eine Bestätigung und eine Antragsnummer.
  • Mit der Bestätigung und der Antragsnummer können Sie loslegen und die Maßnahme umsetzen.
  • Nach Eingang des BAFA-Zuwendungsbescheids haben Sie dann 24 Monate Zeit, um die Maßnahme (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Anschluss) umzusetzen.

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An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

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Voraussetzungen

  • Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
  • Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
  • Sie benötigen einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Sie haben den Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.

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Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.

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Was sollte ich noch wissen?

Anträge können Sie nur online stellen. Im Onlineportal wird genau beschrieben, wie Sie den Antrag stellen können. Je nachdem, wofür Sie eine Förderung beantragen, sind andere Dinge zu beachten.

Die Fördergegenstände Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an ein Wärmenetz beantragen Sie, bevor Sie mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beginnen. Zudem müssen Sie einen Antrag im Rahmen der BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, bevor Sie den Antrag für das aktuelle Förderprogramm stellen können.

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Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

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Fachlich freigegeben am

02.01.2023

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