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Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen beantragen – Modul 1 (Beratung)

Leistungsbeschreibung

Es werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein gefördert. Die Förderung von Spielen erfolgt unter kulturellen Kriterien (Kulturtest). Ein wesentlicher Anteil der kreativen Arbeiten im Rahmen des geplanten Förderprojektes (z. B. Konzeptentwicklung, Programmierung, Musikaufnahmen, Design) muss in Schleswig-Holstein stattfinden. Das geplante Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) erhalten bzw. erhalten haben.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Der Antrag zur Förderung niedrigschwelliger Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen – Modul 1 (Beratung) kann online beantragt werden. 

  • Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, indem der Antrag direkt gestellt wird. 
  • Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
  • Erstellung und Einreichung des Antrages
  • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
  • Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
  • Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
  • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die Belege und Nachweise vorgelegt werden.
     

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Voraussetzungen

  • Sie müssen Angebote bzw. Nachweise über eine Markt-/Preisrecherche und Anforderungen an das Beratungsunternehmen für die einzuholenden Beratungsleistungen einreichen.
  • Des Weiteren wird ein Handelsregisterauszug benötigt. Wenn keine Handelsregistereintragung vorliegt, ist eine Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en) einzureichen.
  • Das Beratungsunternehmen muss für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert sein.
  • Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.
  • Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Unternehmenssitz oder Betriebsstätte muss in Schleswig-Holstein sein.
  • Ihr Unternehmen muss ein kleines Unternehmen sein.
     

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Handelsregisterauszug. 
  • Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en)
  • Angebot(e) über die Beratungsleistung(en)
  • Datenschutzrechtliche Aufklärung
     

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

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Was sollte ich noch wissen?

Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen als subventionserheblich benannten Angaben sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.

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Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

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Fachlich freigegeben am

06.06.2023

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An wen muss ich mich wenden?

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

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