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Förderung für Alphabetisierungskurse beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung, Beratungsleistungen für unterschiedliche Zielgruppen (Betroffene, Kursleitende, Multiplikatoren) und eine ergänzende Öffentlichkeitsarbeit anbieten, die Akteure und Akteurinnen in der Arbeitswelt sensibilisiert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Sach- und Gemeinkosten erhalten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des für den Förderaufruf zuständigen Ministeriums und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Sie füllen das auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein bereitgestellte Antragsformular aus und senden es mit Originalunterschrift an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein

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Voraussetzungen

Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie

  • über eine Anerkennung gemäß schleswig-holsteinischem Weiterbildungsgesetz und
  • über die notwendige Infrastruktur und
  • Erfahrung mit der Zielgruppe

verfügen.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister, wenn zutreffend

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Fachlich freigegeben am

26.04.2023

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