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Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben. 
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:  

  • Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
  • Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
  • Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
  • Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. 
  • Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.

Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:

  • die Stärkung des Kindes
  • die Stärkung seiner Eltern 
  • die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung 
  • der Verbleib des Kindes in der Familie

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
  • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen. 
  • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist. 

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An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

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Voraussetzungen

  • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
  • Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
  • Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig. 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • GGf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde
    • Auskunft aus dem Sorgeregister
    • Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht

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Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.

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Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen

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Fachlich freigegeben am

11.11.2022

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