Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet. Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:
- Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht-/Schichtarbeit, Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
- Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz,
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz,
- Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Technische Sicherheit von Maschinen und Geräten,
- Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Sprengstoffen, Biostoffen,
- medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes,
- Anlagensicherheit,
- physische und psychische Belastungen in der Arbeitswelt.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
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Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.
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