Kindertagesbetreuung
Beratung Kindertagesbetreuung
Die Anmeldung selbst erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt beziehungsweise Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Sie suchen einen Betreuungsplatz?
Dann hilft Ihnen die zentrale Beratungsstelle der Stadt Flensburg weiter. Dort erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um das Thema Kindertagesbetreuung und einen ersten Überblick zu allen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege in Flensburg. Wir geben Ihnen Hinweise, in welcher Einrichtung bzw. Tagespflegestelle noch freie Plätze vorhanden sind und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz. Diese finden Sie in der rechten Spalte zum Herunterladen. Ebenfalls dort finden Sie eine aktuelle Liste und den interaktiven Stadtplan mit allen Kitas, Krippen und Hortangeboten.
Sie finden uns im Dienstleistungszentrum neben dem Rathaus im 2. Stock.
Derzeit finden Beratungen nur telefonisch und per E-Mail statt!
Kurzfilm zur Kindertagesbetreuung in Deutschland in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi.
Kindertagesbetreuung in Deutschland
Kindertagesbetreuung in Deutschland - Englisch
Kindertagesbetreuung in Deutschland - Französisch
Was kostet Kindertagesbetreuung?
Die Gebühr beträgt ab 1.8.2011 monatlich pro Kind :
Für Kinder bis 3 Jahre | |
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bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung | 160,00 € |
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung | 208,00 € |
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung | 256,00 € |
Entgelt für das Mittagessen | 40,00 € |
Für Kinder über 3 Jahre | |
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bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung | 138,00 € |
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung | 179,00 € |
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung | 221,00 € |
Entgelt für das Mittagessen | 40,00 € |
Gebührensatzung Städtische KiTas und Kindertagespflege ab 01.08.2018 (PDF, 1,4 MB)
Elternbeitragsrichtlinie ab 01.08.2018 (PDF, 667 kB)
Früh- und Spätdienst
Für die Inanspruchnahme von Früh- und / oder Spätdienst wird je 1/2 Stunde ein Zuschlag von monatlich 10% der Gebühr für die 5-stündige Betreuung erhoben:
Kinder unter 3 Jahre |
16,00 € |
Kinder über 3 Jahre |
13,80 € |
Ermäßigung für Geschwisterkinder
Für das 1. Geschwisterkind zahlen Sie: |
70% der Gebühr |
Für das 2. Geschwisterkind zahlen Sie: |
50% der Gebühr |
Ab dem 3. Geschwisterkind zahlen Sie: |
30% der Gebühr |
Verfahren Geschwisterermäßigung trägerübergreifend (PDF, 8 kB) |
Einkommensabhängige Ermäßigung
Es besteht die Möglichkeit der einkommensabhängigen Elternbeitragsermäßigung. Nähere Auskünfte erteilt die Ermäßigungsstelle im Bürgerbüro der Stadt Flensburg.
Das notwendige Formular zum Antrag auf Beitragsermäßigung erhalten Sie in Ihrer Kindertagesstätte. Es steht Ihnen ebenfalls unten zum Download bereit.
Antrag auf Übernahme von KiTa-Gebühren (PDF, 62 KB)
Wie wird das bereinigte Einkommen berechnet? (PDF, 56 KB)
Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
Gesetzlicher Rechtsanspruch auf KIndertagesbetreuung
Für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht gem. § 24 SGB VIII i.V.m. § 3 der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) ein Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung im Umfang von 4 Stunden an 5 Tagen in der Woche.
In Flensburg wird dieses sog. bedarfsgerechte Angebot auf 5 Stunden täglich erweitert.
Ab dem 01.08.2013 besteht für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Individueller Rechtsanpruch
In Flensburg wird ab 01.01.2017 auf die Prüfung eines individuellen Rechtsanspruches für Kinder von einem Jahr bis Schuleintritt verzichtet. Jedes Kind soll eine Betreuung erhalten können, die es benötigt, auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Limitierender Faktor bei der zeitlichen Ausdehnung und Flexibilität der Betreuung bleibt der Bedarf des Kindes nach §§22 ff. SGB VIII.
Für alle anderen Kinder gilt, dass über den gesetzlichen Rechtsanspruch hinaus in Flensburg ein inidvidueller Rechtsanspruch auf Betreuung unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann, wenn diese betreut bzw. länger betreut werden müssen, da
1. deren Erziehungsberechtigte
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
(Lebt das Kind mit nur einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.)
2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Zum Beispiel
- bei Entwicklungsrückständen, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten,
- bei einem besonders ungünstigen sozialen Umfeld,
- bei besonderen Konfliktlagen der Eltern oder
- sonstigen Belastungssituationen, wie z.B. nicht gesicherte Betreuung aufgrund schwerwiegender Krankheit oder Behinderung der Eltern oder eines Pflegefalls in der Familie.
3. Sprachdefizite beim Kind vorliegen
(keine oder geringe Deutschkenntnisse bzw. Sprachauffälligkeit oder Spracharmut).
Diese Kriterien gelten in begründeten Einzelfällen auch für den Verbleib oder die Aufnahme von Kindern, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Für die Kindertagesstätten der dänischen Minderheit gelten deren Aufnahmeregelungen.
Ein nach den o.g. Kriterien erworbener individueller Rechtsanspruch bleibt auch nach Wegfall der Voraussetzungen bestehen.