Unternehmen
Unternehmen - Beratung und Unterstützung
Flensburger Ansprechstellen, die Ihnen kompetent mit Rat zur Seite stehen
Hotlines
- WiREG: 0461 9992299
- IHK: 0461 806-806
- Finanzämter: 0461 813-914
- Handwerkskammer: 0461 866-0
- Arbeitgeberverband Flensburg-Schleswig-Eckernförde e.V.: 0461 84055-0
Wirtschaftskoordination der Stadt Flensburg
Sönke Krüger: 0461 85-4085
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Unternehmen - finanzielle Hilfen
Förderprogramme der IB.SH
Corona-November- und Dezemberhilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.
Um die November-und Dezemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.
Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 30. April 2021.
Weitere Informationen zur Corona-November- und Dezemberhilfe
Für Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die WiREG unter Tel.: 0461 9992299
Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können bereits gestellt werden.
Um Überbrückungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 31. März 2021.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe II
Für Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die WiREG unter Tel.: 0461 9992299
Mittelstandssicherungsfond
Sie haben einen Hotel-, Beherbergungs- oder Gastronomiebetrieb? Dann unterstützt Sie der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds bei Liquiditätsengpässen, die im Zuge der Corona-Krise entstanden sind.
Weitere Informationen zum Mittelstandssicherungsfonds
Für Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die WiREG unter Tel.: 0461 9992299
Stundung der Gewerbesteuer und sonstiger Forderungen
Neben den vielfältigen Hilfen durch Bund und Land, deren Bedingungen sich inzwischen klarer abzeichnen, bietet die Stadt die Möglichkeit der Stundung der Gewerbesteuer sowie sonstiger Forderungen, sofern diese nachweislich der Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen. (gültig bis zum 30. Juni 2021)
E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de
Telefon: 0461 85-2358
Hilfsportale
In folgenen Hilfsportalen können Sie sich registrieren
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