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Stadtverwaltung

Erfahren Sie mehr über Themen, die die Stadtverwaltung Flensburg betreffen - wie z.B. Finanzen, die Pressestelle, das Gleichstellungsbüro, das Stadtarchiv, das Stadtrecht und vieles mehr.

Finanzen

Finanzwirtschaft

Die Finanzwirtschaft übernimmt für die Stadt Flensburg ein Großteil der mit der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung festgelegten Aufgaben der Haushaltswirtschaft. ...

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Beteiligungscontrolling

Das Beteiligungsportfolio der Stadt Flensburg umfasst 26 Beteiligungen (davon 15 direkte Beteiligungen > 25%). Hinzu kommen 4 Beteiligungen an Zweckverbänden. Die Beteiligungsstrukturen ...

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist zuständig für die Finanzdisposition und Liquiditätsplanung, den Zahlungsverkehr sowie die Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände. Ihr obliegt ...

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Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement der Stadt Flensburg wird dann tätig, wenn eigene Forderungen trotz vorheriger Mahnung nicht beglichen wurden. Auch Forderungen von ...

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Steuern

Für die vielen Aufgaben die eine Stadt zu erfüllen hat, benötigt sie auch Einnahmen, die nicht direkt mit einer Gegenleistung verbunden ...

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Pressestelle

Unser Aufgabenfeld umfasst:

  • Organisation und Begleitung von Pressekonferenzen
  • Unterstützung des Verwaltungsvorstandes und des Stadtpräsidenten mit der Vorbereitung von Präsentationen und Reden bei öffentlichen Auftritten
  • Experten- und Interviewvermittlung
  • Interne Medienberatung und Kommunikation
  • Pressespiegel und Medienresonanz
  • Verfassung und/oder Versendung von Pressemitteilungen

Und natürlich sind wir auch für Sie da!

Auf Wunsch können Sie uns nach Terminvereinbarung auch gern im Rathaus besuchen.

Dort finden Sie uns im Zimmer 1012.


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Presseverteiler »


Das Gleichstellungsbüro

Bild vergrößern: Man sieht drei Personen, das Team des Gleichstellungsbüros, vor einem Rhododendron Busch mit pinken Blüten stehen. Sie sehen lächelnd in die Kamera. Links steht Lea Pook, in der Mitte die Gleichstellungsbeauftragte Marie Sprute und rechts Friederike Rosenbaum.
Das Team des Gleichstellungsbüros (von links nach rechts): Lea Pook, die Gleichstellungsbeauftragte Marie Sprute & Friederike Rosenbaum

Seit 1984 leistet das Gleichstellungsbüro der Stadt Flensburg progressive Arbeit für Geschlechtergerechtigkeit.

Es ist das erste Gleichstellungsbüro Schleswig-Holsteins – und sogar eines der ersten der gesamten Bundesrepublik Deutschland!

Wir treiben sowohl die Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung als auch jene unter den Einwohner*innen der Stadt Flensburg voran. Unser Ziel ist es, Geschlechtergerechtigkeit sowie eine größere Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern.

Zu den Aufgaben und Zielen des Gleichstellungsbüros gehören u.a.

Öffentlichkeitsarbeit & Durchführung von Informations- & Sensibilisierungsveranstaltungen für die Stadtbevölkerung

Veranstaltungen

Regelmäßig organisieren wir öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie z.B. Lesungen, Vorträge oder Workshops zu genderrelevanten Themen und Neuigkeiten. Hier können sich Bürger*innen vernetzen, weiterbilden, einbringen sowie mit uns und unseren Themen in Kontakt kommen.

Jahrestage

Jahrestage erfüllen wichtige Hinweis- und Aufklärungsfunktionen und sind damit für uns Anlässe, um zu speziellen Themen zu sensibilisieren und zu informieren. Jährlich bespielen wir u.a.

  • den Internationalen feministischen Aktionstag („Internationalen Frauentag“) am 8. März und organisieren dazu gemeinsam mit anderen Initiativen & Gruppen die Veranstaltungsreihe fem.march.
  • den Internationalen Aktionstag gegen Queerfeindlichkeit am 17. Mai und veranstalten dazu jährlich gemeinsam mit anderen Initiativen & Gruppen die Veranstaltungsreihe Rainbow Days.
  • den Internationalen Männertag am 19. November und organisieren dazu die Veranstaltungsreihe Zeit für neue Männlichkeiten mit einem jeweiligen Schwerpunktthema.
  • den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, Lesben, inter, nicht-binären, trans und agender Personen am 25. November und organisieren dazu sichtbare Aktionen im öffentlichen Raum, um Informationen zu Gewaltschutz zu verbreiten.

Öffentlichkeitsarbeit

Bilder vergangener Veranstaltungen finden Sie auf unseren Social Media Kanälen. Dort können Sie auch Informationen zu unseren Veranstaltungen sowie zu aktuellen Themen und Debatten der Geschlechtergerechtigkeit erhalten und sich niedrigschwellig mit uns in Verbindung setzen.

Uns ist es ein Anliegen, dass die Einwohner*innen Flensburgs von unserer Arbeit so viel wie möglich mitbekommen und wir dabei viele verschiedene Zielgruppen erreichen.

  • Neben der Unterrichtung lokaler Zeitungen über wichtige Ereignisse unserer Arbeit
  • sowie das regelmäßige Versenden unseres Newsletters,
  • pflegen wir einen Facebook und
  • einen Instagram-Account, mit dem wir u.a. auch ein jüngeres Publikum über Themen der Gleichstellung auf dem Laufenden halten.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, unsere Arbeit über diese Plattformen zu verfolgen und uns konstruktives Feedback mitzuteilen!

Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt

Die Prävention von und der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sind elementar, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Wir stehen hierzu in engem Kontakt mit den relevanten Fachinstitutionen. So wird z.B. die fachliche Begleitung und kommunale Förderung des Frauenhauses Flensburg sowie des Flensburger Frauennotrufs vom Gleichstellungsbüro übernommen.

Um sich dem Thema umfassend zu widmen, wurde Anfang 2024 die Einrichtung einer Istanbul-Konvention Koordinierungsstelle sowie einzelne konkrete Maßnahmen beschlossen. Diese werden im Laufe des Jahres 2024 implementiert.

Projektförderung geschlechtsspezifischer Projekte

Die Stadt Flensburg stellt alljährlich 9.600 € für die Förderung geschlechtsspezifischer Projekte und Maßnahmen zur Verfügung. Diese sollen der gezielten Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt dienen.

Näheres finden Sie in den aktuellen Förderrichtlinien und unserem Antragsformular, das Sie online ausfüllen oder ausdrucken und uns per Post zusenden können. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Gleichstellungsausschuss & Gleichstellungspolitik in Flensburg

Die Ratsversammlung ist die politische Vertretung aller Flensburger*innen. Neben der Ratsversammlung gibt es jedoch auch Fachausschüsse, die der Ratsversammlung bestimmte politische Entscheidungen abnehmen oder fachlich vordiskutieren. Dazu gehört auch der Gleichstellungsausschuss – bislang übrigens der einzige Gleichstellungsausschuss in Schleswig-Holstein.

Der Gleichstellungsausschuss tagt sechsmal jährlich. Die Geschäftsführung liegt im Gleichstellungsbüro.

Hier werden

  • gleichstellungspolitische Themen vertieft und Empfehlungen für andere Fachausschüsse entwickelt,
  • die Vergabe von Fördermitteln beschlossen, die zur Durchführung von kleineren geschlechtsspezifischen und regionalen Projekten zur Verfügung stehen.

Größere gleichstellungspolitische Vorhaben, die Konsequenzen für die gesamte Stadt haben, benötigen der Zustimmung im Rat.

Am öffentlichen Teil des Gleichstellungsausschusses können interessierte Einwohner*innen teilnehmen. Dazu laden wir Sie herzlich ein! Weitere Informationen dazu gibt es über das Ratsinformationssystem.

Förderung von Frauen, trans & nicht-binären Personen in Politik & Führungspositionen

Frauen, inter, nicht-binäre und trans Personen sind in Führungspositionen und wichtigen kommunalen Gremien leider immer noch unterrepräsentiert. Wir setzen uns dafür ein, dies zu ändern.

Laut § 15 GstG sind Gremien – also z.B. Aufsichtsräte und Beiräte – paritätisch zu besetzen. 2017 wurde im Rahmen eines Klageverfahrens aus Husum klargestellt, dass die Anwendungspflicht auch für Aufsichtsräte kommunaler GmbHs gilt. Flensburg hat diese Pflicht darüber hinaus bereits 2012 im Flensburger Kodex verankert und damit noch einmal bestärkt.

Mit der Beteiligung an der Gründung und Leitung des Flensburger FLINTA* Politik-Netzwerkes gehen wir weitere Schritte, um das Bild von Entscheidungsträger*innen in Politik und Gesellschaft langfristig zu diversifizieren.

Pflege & Gründung sowie Teilnahme an Netzwerken mit Bezug zu Geschlechtergerechtigkeit

Netzwerke, gegenseitige Inspiration und die Bündelung von Ressourcen, Energien, Ideen, Fähigkeiten und Wissen sind fundamental für unsere Arbeit. Dafür beteiligen wir uns aktiv an verschiedenen gesellschaftspolitischen Netzwerken, Arbeitsgemeinschaften und –kreisen, z.B.:

  • Flensburger Frauenforum
    =Vernetzung genderrelevanter Organisationen in Flensburg, Organisation gemeinsamer Veranstaltungen, Monitoring gesellschaftlicher, genderrelevanter Ereignisse
  • Arbeitskreis Prostituiertenschutz
    =interdisziplinärer Austausch und Beratung aller fachlichen Akteur*innen zum Thema Sexarbeit, Prostituiertenschutz und Menschenhandel
  • Arbeitskreis Vielfalt
    =Vernetzung queerer Akteur*innen, Steigerung der Sichtbarkeit queerer Belange und Lebensrealitäten, Thematisierung der Sicherheit queerer Menschen, Organisation von Veranstaltungen
  • Arbeitskreis FGM/C
    =Vernetzung der fachlichen Akteuer*innen der Stadtverwaltung sowie der Fachinstitutionen, um Versorgungs- und Beratungsangebote für von FGM/C (Female Genital Mutilation / Cutting = Weibliche Genitalverstümmelung) betroffene Frauen zu verbessern sowie Präventions- und Interventionsmaßnahmen für von FGM/C bedrohte Mädchen zu stärken
  • FLINTA* Netzwerk Politik
    =Vernetzung von Frauen, inter, nicht-binären und trans Personen der Flensburger Parteien, Organisation von Veranstaltungen
  • Behördennetzwerk
    =Vernetzung von Gleichstellungsbeauftragten und gleichstellungsinteressierten Personalentwickler*innen aus Flensburger Gesellschaften und Behörden
  • Arbeitskreis Schwangerschaftsabbrüche
  • Netzwerk Vereinbarkeit 4.0
    =sensibilisiert für Maßnahmen der Vereinbarkeit

Implementierung & Förderung geschlechtergerechter Sprache

Die Sprachen der Welt befinden sich in ständigem Wandel und können immer wieder neu auch als Symbol der jeweiligen Realität dienen, in der wir leben. Sprache kann Ausdruck gesellschaftlicher (Macht-) Verhältnisse sein und ein Spiegel unseres Zusammenlebens. Deshalb ist ein reflektiver Umgang mit der Sprache sehr bedeutend.

Immer mehr sich als weiblich identifizierende Personen nehmen Rollen und Berufe ein, die über Jahrhunderte ausschließlich für Männer vorgesehen waren. Neben der „Prinzessin“, „Magd“ und „Hebamme“ gibt es nun auch Ärztinnen, Professorinnen und Kanzlerin(nen).

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Oktober 2017 wurde zudem die Änderung des Personenstandsrechtes beschlossen: Seit dem 1. Januar 2018 wird mit der 3. Geschlechtsoption offiziell anerkannt, dass es Menschen gibt, die sich nicht in die binären Kategorien „Mann“ und „Frau“ einordnen lassen. Dies unterstreicht die Bedeutung von guten und diskriminierungsfreien Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft.

Eine moderne Verwaltung, die demokratische Grundsätze beachtet, ist durch den gesetzlichen Handlungsauftrag nun aufgefordert, den gesellschaftlichen Realitäten auch sprachlich Ausdruck zu verschaffen.

Die Stadt Flensburg hat sich daher entschieden, sowohl in der internen als auch der externen Kommunikation das Gender-Sternchen (*) oder genderneutrale Bezeichnungen zu verwenden.

Wenn Sie sich näher mit diesem Thema beschäftigen wollen, werfen Sie gern einen Blick in unseren Leitfaden für gendergerechte Sprache!

Unterstützung bei Vereinbarkeit von Familie & Beruf

Die Vereinbarkeit von Beruf und außerberuflichen Tätigkeiten können wir vorrangig bei der Stadt Flensburg als Arbeitgeberin vorantreiben.

Dafür definiert die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro im Plan zur Frauenförderung und Gleichstellung relevante verwaltungsinterne Maßnahmen, die wir je im Umsetzungszeitraum von 4 Jahren implementieren und verstetigen – wie z.B. flexible Arbeitszeitgestaltung oder auch Führungsoptionen in Teilzeit. Besonders wichtig ist hierbei, dass wir vermehrt auch die männlichen Mitarbeiter erreichen, damit Care-Arbeit gleichberechtigt aufgeteilt werden kann.

Durch Vernetzung, Austausch und einen vereinbarkeitssensiblen Blick auf die Verwaltungsleistungen und politischen Entscheidungen, bringen wir diese Themen jedoch auch für die Einwohner*innen der Stadt Flensburg voran. So sind wir beispielsweise Mitglied des Netzwerkes Vereinbarkeit 4.0, das für Maßnahmen der Vereinbarkeit sensibilisieren, begeistern und überzeugen möchte.

Beratung

Sie können sich gerne an uns wenden, wenn Sie...

  1. als Einwohner*in Anregungen, Vorschläge oder Fragen zu den Themen Gleichstellung von Männern & Frauen, Geschlechtergerechtigkeit oder Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten haben,
  2. sich als Verwaltungsmitarbeiter*in über Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder anderen Gleichstellungsfragen beraten lassen wollen.

Langzeitprojekte begleiten & fortführen

Wir setzen zudem zahlreiche fortlaufende Projekte um, welche einen langfristigen Wandel zu der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie zu Geschlechtergerechtigkeit in Flensburg vorantreiben. Beispiele sind:

  • Der von der Petuh-Tante Hilke Rudolph geführte Stadtrundgang „Starke Frauen im Norden – grenzenlos“ erinnert seit 2020 mehrmals jährlich an bekannte Flensburgerinnen, die sich mit ihrem Wirken über gesellschaftliche, moralische und sprachliche Grenzen hinweggesetzt haben. So erhalten Flensburger*innen und Tourist*innen gleichermaßen einen Einblick in ganz spezielle Lebensentwürfe, mit denen eindrucksvolle Meilensteine für die Gleichberechtigung von Frauen in Flensburg geschaffen wurden. Sie sind interessiert? Melden Sie sich bei uns und sichern sich einen Platz!
  • Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt: Am 07.02.2019 ist Flensburg als erste Kommune Schleswig-Holsteins der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene beigetreten. 2021 stellte das Gleichstellungsbüro darauf aufbauend den ersten »Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt« fertig. Darin sind sieben konkrete Ziele in vier Bereichen enthalten. Diesen sind etliche Maßnahmen zugeordnet, welche in einem Zeitraum von 2 Jahren umgesetzt werden sollen. Die Umsetzung ist gegenwärtig pausiert, wird jedoch schnellstmöglich wieder aufgegriffen, sobald personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
  • Kommunale Umsetzung der Istanbul-Konvention: Im Februar 2024 wurden erste Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Flensburg politisch beschlossen. Der Beschluss beinhaltet u.a. die Einrichtung einer Istanbul-Konvention Koordinierungsstelle mit einem Sachkostenbudget von 25.000 € / Jahr sowie eine kommunale Förderung von ProFamilia für die psychosoziale Beratung von queeren Menschen, die Gewalt oder Queerfeindlichkeit erlebt haben. Alle Maßnahmen gelten für zunächst drei Jahre. Die Etablierung der Koordinierungsstelle erfolgt voraussichtlich im Herbst 2024. Dieser Beschluss basiert auf einem 1,5-jährigen Prozesses, während dem das Gleichstellungsbüro eine Facharbeitsgruppe leitete, um bestehende Maßnahmen sowie Angebotslücken zu identifizieren.
  • „Sich sicher fühlen – sich frei bewegen“: Mit dieser Aktion werden Flensburger*innen ermutigt, der Stadtverwaltung Hinweise zu geben, in welchen Bereichen der Stadt sie sich unsicher fühlen. Das Gleichstellungsbüro verteilte hierzu 5.000 Postkarten im gesamten Stadtgebiet und richtete die E-mail-Adresse sicherfuehlen@flensburg.de ein. Haben Sie dahingehend Erfahrungen gemacht? Sie sind weiterhin eingeladen, uns mitzuteilen, wo in der Stadt Sie sich besonders sicher oder unsicher fühlen.
  • Diskriminierungsfreie Werbung: Werbung nimmt eine prägende Rolle in unserer Gesellschaft ein und beeinflusst unterschwellig unsere Werte und Denkmuster. Werbetreibende in Flensburg werden daher aufgefordert, ausschließlich verantwortungsvolle Werbung in der Öffentlichkeit zu zeigen. Einwohner*innen der Stadt sind eingeladen, sich an das Gleichstellungsbüro zu wenden, wenn sie diskriminierender Werbung in ihrem Alltag begegnen. Unser Flyervermittelt Ihnen dazu weitere Hinweise und die konkrete Vorgehensweise. Fällt Ihnen etwas auf? Beteiligen Sie sich gerne und schreiben uns!


Aktuelle Entwicklungen und Erfolge der Flensburger Gleichstellungsarbeit

  • 01.08.2024: Eröffnung der Beratungsstelle „PROUDqueer“ bei pro familia entsprechend des Beschlusses zur Istanbul-Konvention (s.u.)
  • 07.03.2024: Beschluss erster Maßnahmen zur kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Prävention von und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, u.a. durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle und die Förderung psychoszialer Beratung von queeren Menschen, die von Gewalt oder Queerfeindlichkeit betroffen sind
  • 07.03.2024: Beschluss zur kommunalen Förderung einer fünften Personalstelle im Frauenhaus Flensburg
  • 24.11.2022:Beschluss zur finanziellen Unterstützung eines queeren Zentrums in Flensburg, das im April 2023 als flensbunteröffnet wird
  • 28.04.2022: Beschluss zur substanziellen Aufstockung der kommunalen Förderung des Frauennotrufs

Wichtige Meilensteine, auf denen unsere Arbeit aufbaut

  • 1949: In das neu beschlossene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird Artikel 3 Abs. 2 aufgenommen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dies stellt nach wie vor die Grundlage unserer Arbeit dar.
  • 1984: Flensburg richtet das erste Frauenbüro Schleswig-Holsteins ein und etabliert einen Frauenausschuss.
  • 1994: Das Schleswig-Holsteinische Gleichstellungsgesetz wird beschlossen und verpflichtet im öffentlichen Dienst fortan unter bestimmten Voraussetzungen zu der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten und definiert die Gleichstellungsbestrebungen, die in Behörden vorzunehmen sind. Dies sowie die Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung und die Flensburger Hauptsatzung definieren unseren gesetzlichen Handlungsauftrag.
  • 2002: Das Prinzip des Gender Mainstreaming wird in die Präambel der Flensburger Hauptsatzung aufgenommen.
  • 2004: Das Frauenbüro wird zum Gleichstellungsbüro.
  • 2012: Beschluss des Flensburger Kodex als Leitlinie für gute Unternehmensführung. In der Präambel wird Gleichstellung als Grundsatz aufgenommen.
  • 2015: Die Stadt Flensburg unterschreibt die Lübecker Erklärung für Akzeptanz und Respekt und treibt fortan die Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt voran.
  • 2018: Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt tritt in Deutschland in Kraft (hier die Istanbul-Konvention in leichter Sprache).
  • 2019: Die Stadt Flensburg unterzeichnet die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene.
  • 2021: Das Gleichstellungsbüro gibt den Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt heraus.
  • 2024: Die Stadt Flensburg beschließt die Implementierung einer Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene.

Stadtarchiv

Wir sind das "Gedächtnis" der Stadt Flensburg und stehen Ihnen für stadthistorische Auskünfte gern zur Verfügung. Überdies legen wir die stadtarchivischen Unterlagen gern jedem historsich Interessierten in unserem Lesesaal vor: Wissenschaftler, Studenten und Schüler, private Ahnenforscher oder einfach nur stadtgeschichtlich interessierte Laien sind herzlich willkommen, nach Herzenslust in alten Dokumenten, Zeitungen oder Fotos die Geschichte unserer Stadt, der Region und ihrer Menschen zu ergründen.

Unsere Räume finden Sie im U-Geschoss des Flensburger Rathauses. Ihr erster Anlaufpunkt ist das Geschäftszimmer U 11, in dem Ihnen bei Ihren ersten Schritten im Archiv gern weitergeholfen wird. Nebenan (Raum U 12) finden Sie das Geschäftszimmer der Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte, über die wir unsere Publikationen vertreiben sowie stadtgeschichtliche Veranstaltungen, Führungen und Vorträge organisieren.

Bitte geben Sie bei Auskunftswünschen auch Ihre Postanschrift und Telefonnummer an. Dann können wir Ihre Wünsche unverzüglich bearbeiten. Recherchen in ihrem Auftrag, Kopien, Scans und Beglaubigungen sind gebührenpflichtig.

Das Stadtarchiv Flensburg

Publikumszeiten Stadtarchiv Flensburg

Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Letzte Aktenausgabe jeweils 1/2 Stunde vor Schließung!

 

Ansprechpartner Stadtarchiv Flensburg

AnsprechpartnerRaumTelefon
Dr. Jessica von Seggern (Archivleiterin) U 04 0461 / 85 - 2501
Jörn Petersen (Sachbearbeiter) U 05 0461 / 85 - 2004
Marvin Nissen (Magazinverwalter) U 08 0461 / 85 - 2977
Marvin Nissen  (Geschäftszimmer/Zugang Lesesaal)
nur während der Publikumszeiten
U 11 0461 / 85 - 2535
(auch Anrufbeantworter)

 

Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte

Anschrift & Kontakt Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte

Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte
Dr. Jessica von Seggern
Stadtarchiv
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Telefon: 0461 - 85 28 50 
E-Mail: stadtgeschichte-flensburg@web.de
Web: www.stadtgeschichte-flensburg.de  

Öffnungszeiten Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte

Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

 

Ansprechpartner Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte

 

Ansprechpartner     RaumTelefonFax
Herr Kästel
Herr Dr. Streichert
U 12 0461 / 85 - 2850 0461 / 85 - 2880

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

Allgemeines

Zweck des Datenschutzes ist es, das Recht der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen zu wahren. Es geht dabei um die persönlichen und sachlichen Einzeldaten von natürlichen Personen.

Das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und die Datenschutzverordnung (DSVO) bilden in Zusammenwirkung mit den speziellen Datenschutzvorschriften der jeweiligen Fachgesetze (z. B. Sozialgesetzbuch, Landesmeldegesetz und andere) die Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten in allen öffentlichen Stellen des Landes und der Kreise aber auch der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein.

Datenverarbeitung

Datenverarbeitung im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes ist die Verwendung personenbezogener Daten. Damit ist die Erhebung von Daten gemeint, deren Speicherung in Akten und auf Datenträgern sowie die Verarbeitung der Daten und deren Weitergabe an Dritte.

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Flensburg überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Stadtverwaltung. Sie führt die Verfahrensverzeichnisse der eingesetzten Fachverfahren zusammen und hält diese zur Einsichtnahme für den Bürger bereit. Betroffene können sich in allen Angelegenheiten des Datenschutzes direkt an die städtische Datenschutzbeauftragte wenden.

Datenschutz bei anderen öffentlichen und privaten Stellen

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei anderen öffentlichen und privaten Stellen (z. B: Dienststellen anderer Gemeinden, der Kreise, der Länder, des Bundes oder privatwirtschaftlicher Unternehmen) ist der städtische Datenschutzbeauftragte nicht zuständig.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde bzw. des privatwirtschaftlichen Unternehmens. Übergeordnete Zuständigkeiten liegen bei den Landesdatenschutzbeauftragten und beim Bundesdatenschutzbeauftragten.

Das Schiedsamt

Was ist das Schiedsamt?

Das Schiedsamt ist der Versuch, Streitigkeiten, wie sie jedem täglich begegnen können, friedlich und einvernehmlich, kraft- und kostensparend zu schlichten (z.B. Konflikte mit dem Nachbarn um die Gestaltung der Grenze, Beleidigung oder Geldforderungen).

Wo finde ich das Schiedsamt?

Flensburg ist aufgeteilt in vier Bezirke, denen folgende Schiedsleute zugeordnet sind (siehe rechte Spalte).

Die Zuständigkeit der Schiedsleute richtet sich nach dem Wohnort des Antragsgegners.

Welche Adresse in Flensburg zu welchem Bezirk gehört, erfahren Sie beim Amtsgericht, bei der Polizei, im Rathaus (Telefon: 0461 - 85 26 89) oder Sie können es eigenständig im Dokument "Zuständigkeit der Schiedsleute" nachlesen.

In welchen Fällen ist das Schiedsamt zuständig?

Schlichtungsverfahren finden statt

  1. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vermögensrechtliche Ansprüche, Nachbarrecht, Verletzung der persönlichen Ehre),
  2. in Strafsachen (§ 380 Strafprozessordnung - Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung).

Wann muss eine Schlichtung versucht werden?

In manchen Fällen ist die Erhebung einer Klage erst dann zulässig, wenn vorher versucht wurde, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Diese Fälle sind:

  • Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines Gewerbebetriebes handelt (§§ 906, 910, 911, 923 Bürgerliches Gesetzbuch),
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönliche Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

An wen kann ich mich wenden?

  1. An allgemeine Gütestellen, unter anderem bei Architekten- und Ingenieur-kammern, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Ärzte- und Apotheker-kammern, Schlichtungsstellen bei Banken und Sparkassen, des Kfz-Handwerks, der Verbaucherzentralen.
  2. An Anwälte, die von der Rechtsanwaltskammer als Gütestelle zugelassen sind.
  3. An die von der Gemeinde eingerichteten Schiedsämter.

Die verschiedenen Gütestellen unterscheiden sich darin, dass das Verfahren vor den allgemeinen Gütestellen nicht gesetzlich geregelt ist, während Schiedsleute und Anwälte, die als Gütestelle zugelassen sind, die Schiedsordnung des Landes anwenden.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens 20 Euro und wenn ein Vergleich zustande kommt 40 Euro.

Die Gebühr der anwaltlichen Gütestellen beträgt 65 Euro, wenn ein Vergleich zustande kommt 130 Euro.

Das Verfahren nach der Schiedsordnung

  1. Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens wird bei der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben.
  2. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann bestimmt mit mindestens einer Woche Frist den Termin der Schlichtungsverhandlung und lädt dazu beide Parteien.
  3. Die Parteien haben zu dem anberaumten Termin persönlich zu erscheinen. Sie können sich eines Rechtsbeistands bedienen.
  4. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
  5. Zeugen und Sachverständige, die freiwillig erscheinen, können gehört werden.
  6. Wenn ein Vergleich zwischen den Parteien zustande kommt, wird dieser in einem Protokoll festgehalten, das die Parteien und die Schiedsfrau oder der Schiedsmann unterschreiben.
  7. Wenn das Schlichtungsverfahren scheitert, stellt die Schiedsfrau oder der Schiedsmann eine Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch aus. Diese Bescheinigung ist für den Fall erforderlich, dass der Antragsteller nach dem erfolglosen Schlichtungsversuch das Gericht anrufen will.  

Kosten

Zu Beginn des Verfahrens ist vom Antragsteller ein Vorschuss von 75 Euro zu leisten, der in den meisten Fällen die entstehenden Kosten deckt.

Rechtliche Grundlagen