Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Projektförderung geschlechtsspezifischer Projekte

Worum geht's?

Die Stadt Flensburg stellt in 2025 insgesamt 20.000,- € für die Förderung geschlechtsspezifischer Projekte und Maßnahmen zur Verfügung. Diese dienen der gezielten Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Die Stadt Flensburg strebt u.a. mithilfe dieses Fördertopfs an, die Überwindung geschlechtsspezifischer Rollenstereotype und die geschlechtergerechte Verteilung städtischer Ressourcen und Dienstleistungen zu erreichen.

Die Vergabe des Fördertopfs ist Teil der Strategie zur Umsetzung des Art. 20 der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene.

Die Fördermittel für die Ausrichtung von geschlechtsspezifischen Kleinstprojekten in Flensburg existieren seit 1991. Zunächst richteten sich diese explizit an Frauen; seit 2006 werden unter Aufstockung der Fördermittel auch Männer als Zielgruppe angesprochen. Seit 2018 sind die Fördermittel auch für geschlechtliche Vielfalt ausgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze

Antragsfristen: 15. März 2025 für das erste Halbjahr, 07. September 2025 für das zweite Halbjahr 2025. 

Hier finden Sie unser Antragsformular.

Alle wichtigen Informationen und Hinweise zu den Fördervoraussetzungen zum Ablauf finden Sie verständlich zusammengefasst ebenfalls in unserem Merkblatt.

Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Förderung sind unsere Förderrichtlinien vom 06.02.2025.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Unser Fördertopf richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Initiativen und Vereine, die in Flensburg Projekte zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit umsetzen möchten. Auch Projekte von Einzelpersonen können gefördert werden.

Welche Projekte werden unterstützt?

Gefördert werden innovative Maßnahmen, die zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen. Dazu gehören unter anderem:

  • Projekte zur Stärkung von Frauen, Männern und queeren Personen
  • Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Initiativen zur Förderung der Akzeptanz geschlechtlicher, sexueller und romantischer Vielfalt
  • Stärkung der Elternschaft, Chancengleichheit von Mann und Frau

Wie hoch ist die Förderung?

Die Stadt Flensburg unterstützt pro Antragsteller*in bis zu drei Projekte in der Regel mit insgesamt bis zu 3.000 Euro pro Jahr. Eine Folgeförderung ist möglich, allerdings nachrangig.

Wie läuft die Antragstellung?

  1. Antrag ausfüllen – Nutzen Sie unser Antragsformular und beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Über die Anträge wird zweimal jährlich entschieden. Antragsfristen: 15.03.2025 für das erste Halbjahr, 07.09.2025 für das zweite Halbjahr.
  2. Einreichung – Senden Sie den Antrag fristgerecht und postalisch an die Stadt Flensburg, Gleichstellungsbüro, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
  3. Prüfung und Entscheidung – Nach fachlicher Prüfung durch das Gleichstellungsbüro entscheidet der Gleichstellungsausschuss über die Förderung.
  4. Mittelabruf und Umsetzung – Nach Bewilligung können Sie mit Ihrem Projekt starten.

Inspiration – Was wurde bereits gefördert?

  1. KulturLücke e. V. – Veranstaltungsreihe „Interkulturelle Malwerkstatt“
  2. Queer Riot – FEMINISTISCHER SALON (Queerfeministische Veranstaltungsreihe)
  3. Tigerberg e. V. und Carl-von-Ossietzky Buchhandlung – Lesung zum Thema „Kritische Auseinandersetzung mit Männlichkeiten“
  4. Familienzeit Flensburg – Kurse für werdende oder schon seiende Väter
  5. Flensburger Jugendring e. V. – Selbstbehauptungstrainings für Mädchen
  6. L. Schweigmann – Aufklärungsabend zu hormonfreien Verhütungsmethoden