Bürgerbüro

Das Bürgerbüro bietet Ihnen als zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung vielfältige Serviceleistungen an. Unser Konzept der „Dienstleistung aus einer Hand“ ermöglicht Ihnen die Erledigung zahlreicher Anliegen mit kurzen Wegen und kompetenten Ansprechpartnern.

Aktuelle Hinweise

Erweiterte Öffnungszeiten im Bürgerbüro - Wohngeldstelle und Fundbüro ziehen um

Neue Zuständigkeiten und Öffnungszeiten im Flensburger Rathaus: Das Bürgerbüro ist seit diesem Monat nicht mehr für die Bearbeitung von Wohngeld-Angelegenheiten zuständig und nimmt ab dem 15. Mai keine Unterlagen mehr für die Wohngeldstelle an.

Zu diesem Termin zieht die Wohngeldstelle in das Untergeschoss des Rathauses um. Im Untergeschoss wird eine Informationsstelle eingerichtet, die Einwohnerinnen und Einwohner bei der Aushändigung und Entgegennahme von Anträgen auf Wohngeld unterstützt.

Fundsachen im Bürgerbüro abgeben

Ebenfalls zum 15. Mai wird das Fundbüro ins Bürgerbüro integriert. Wer also Fundsachen abgeben möchte oder selbst etwas verloren hat, ist künftig im Bürgerbüro richtig. 

Veränderungen gibt es zudem für die Rentenberatung und die Einbürgerung. Beide Anlaufstellen sind dann nur noch im ersten Obergeschoss des Rathauses erreichbar. Wer die Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, möge zuvor einen Termin vereinbaren beziehungsweise das schriftliche Antragsverfahren der Einbürgerung nutzen.

Neue Öffnungszeiten ab Juni

Ab Juni gehen mit den Umstellungen erweiterte Öffnungszeiten für das Bürgerbüro einher. Neu ist beispielsweise die Öffnung auch wieder freitagsvormittags. Das Bürgerbüro öffnet ab Juni wie folgt:

  • Montags und mittwochs von 7.30 bis 13 Uhr
  • Dienstags von 14 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstags von 7.30 bis 17.30 Uhr
  • Freitags 7.30 bis 12 Uhr

Die Ticketausgabe für die offene Sprechstunde endet regelmäßig eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

Zudem wird die telefonische Erreichbarkeit des Bürgerbüros ab Juni ausgeweitet:

  • Montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags von 14 bis 16 Uhr

Im Zuge der Veränderungen hat das Rathaus ab Juni montags nur noch bis 16.30 Uhr geöffnet, die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert:

  • Montags, dienstags und mittwochs von 7 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstags von 7 bis 17.30 Uhr
  • Freitags von 7 bis 12.30 Uhr

Gebührenänderung Personalausweis

Der Bundesrat hat am 30.01.2026 der Gebührenänderung für die Ausstellung von Personalausweisen zugestimmt.
Die Änderung tritt am Tag nach der Verküngung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Diese ist für den 06.02.2026 geplant.

Die neuen Gebühren betragten somit ab dem 07.02.2026:

  • 27,60 € für Personen unter 24 Jahren
  • 46,00 € für Personen ab 24 Jahren

Digitale Lichtbilder

Seit dem 01.05.2025 werden für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale vorliegende biometrische Lichtbilder genutzt.

Das Lichtbild kann vor Ort im Bürgerbüro gegen eine Verwaltungsgebühr von 6,00 € aufgenommen werden.

Sofern Sie für die Beantragung Ihres neuen Dokumentes einen Termin vereinbart haben und Sie das Lichtbild vor Ort aufnehmen möchten, bitten wir Sie, dieses vor Ihrem Termin zu erledigen.

Alternativ können Sie uns einen QR-Code eines zertifizierten Fotodienstleisters vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierung zur digitalen Passbildübertragung gemäß TR-03170 vorliegen muss.

Video: Wie vereinbare ich online einen Termin?

Wichtige Leistungen

Viele Leistungen des Bürgerbüros können Sie persönlich vor Ort in Anspruch nehmen. Hierzu steht Ihnen neben der Terminvereinbarung auch wieder eine offene Sprechstunde zu Verfügung. Weitere Leistungen werden online oder schriftlich angeboten. Bitte informieren Sie sich anhand nachstehender Aufstellung, in welcher Form die Leistung angeboten wird. Für Informationen zu den einzelnen Leistungen nutzen Sie bitte die Suchfunktion.

Um die Wartezeiten zum Zugang ins Rathaus nach Ausgabe der Tickets besser planen zu können, wird der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand über die Homepage des Bürgerbüros (Aktuelle Wartezeit im Bürgerbüro) abrufbar sein. Die Tickets verfügen über einen entsprechenden QR-Code.

Abmeldung ins Ausland / ohne festen Wohnsitz

Ändern / Erstvergabe einer PIN elektronischer Personalausweis

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Anmeldung

Antrag Befreiung von der Ausweispflicht

Schriftliches Verfahren: E-Mail oder per Post an
Stadt Flensburg, Bürgerbüro, 24931 Flensburg

Apostille / Legalisation

Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-4611

Aushändigung fertiger Ausweisdokumente

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Die Ausgabe der Ausweisdokumente erfolgt  am Informationstresen im Bürgerbüro.

​Ausstellung Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

Hinweise zur Gebührenermäßigung/befreiung

Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.

Ein erfolgreicher Antrag setzt ein geringes Einkommen bzw. den Bezug von öffentlichen Leistungen sowie das zeitgleiche Vorliegen von Härtefallgründen voraus.

Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises stellen.

Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige

Die Ausstellung eines Personalausweises für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird (Download zur Einverständniserklärung). Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand einer Ausweiskopie (bitte mitbringen) überprüft.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Personalausweis beantragen. Als Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt gilt hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Hinweis für Deutsche, die in Dänemark leben:

Bitte rufen Sie unbedingt vorher unter +49461/852124 an oder schicken Sie uns eine Mail an buergerbuero@flensburg.de. Buchen Sie bitte keinen Termin, ohne vorher mit dem Bürgerbüro Informationen auszutauschen.

Ausstellung Reisepass / vorläufiger Reisepass

Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige

Die Ausstellung eines Reisepasses für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird (Download zur Einverständniserklärung). Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand einer Ausweiskopie (bitte mitbringen) überprüft.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Reisepass beantragen. Als Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt gilt hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Hinweis für Deutsche, die in Dänemark leben:

Bitte rufen Sie unbedingt vorher unter +49461/852124 an oder schicken Sie uns eine Mail an buergerbuero@flensburg.de. Buchen Sie bitte keinen Termin, ohne vorher mit dem Bürgerbüro Informationen auszutauschen.

Beglaubigungen

Beitragsermäßigung Offener Ganztag / Kindertagsstätten

Bewohnerparkausweise

Einbürgerung

Sie erreichen uns telefonisch (0461 85-1891) zu folgenden Zeiten:

  • Montag:            10:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag:    14:00 - 16:00 Uhr

Anfragen können Sie auch per E-Mail unter  einbuergerung@flensburg.de an uns richten.

Euro-Toilettenschlüssel

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Fischereimarken (Jahresgebühr)

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Fischereischein

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Führungszeugnis für Privatpersonen

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Fundbüro

Gewerbezentralregisterauszug für Privatpersonen

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Hundesteueran-, um- oder abmeldung

Schriftliches Verfahren: E-Mail oder per Post an
Stadt Flensburg, Bürgerbüro, 24931 Flensburg

Hundessteuerersatzmarken

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Identitätsbestätigung für andere Behörden

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Kfz-Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes

Lebensbescheinigungen

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Meldebescheinigung

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-4611

Parkausweise für Schwerbehinderte

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Rentenberatung

Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-2328 oder 0461 85-2729

Sperrmüllkarten / blaue Restmüllsäcke

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-4611

Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes

Download der Wohnungsgeberbestätigung

Untersuchungsberechtigungsschein

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Wählbarkeitsbescheinigung

  • Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-1826
  • Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Wohnberechtigungssschein

Offene Sprechstunde: Öffnungszeiten

Detaillierte Informationen zu allen Produkten des Bürgerbüros finden Sie hier:

Einwohner:innenservice von A-Z

Haben Sie Fragen zu unseren Serviceleistungen oder möchten Sie sich über benötigte Unterlagen oder Gebühren informieren, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.