Jugendhilfeplanung im Überblick
Was ist Jugendhilfeplanung?
Um ein (quantitativ und qualitativ) bedarfsgerechtes Angebot der Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen, ist das Jugendamt gesetzlich zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Jugendhilfeplanung ist …
- Pflichtaufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
- ein diskursiver Prozess (zwischen Politik, freien Trägern und Verwaltung)
- Infrastrukturplanung.
Gesetzliche Grundlagen
- § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung)
- § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung)
Zentrale Planungselemente
Zentrale Planungselemente sind:
- Bestandsermittlung: welche Einrichtungen und Dienste gibt es?
- Bedarfsermittlung: braucht es neue Angebote? Müssen bestehende Angebote ausgeweitet oder inhaltlich weiterentwickelt werden?
- Maßnahmenplanung: wie können ermittelte Bedarfe gedeckt werden?
- Evaluation/Qualitätsentwicklung: wie wird das Angebot angenommen? Werden die Zielgruppen erreicht? Werden angestrebte Wirkungen erreicht? etc.
Akteur*innen der Jugendhilfeplanung
Die zentralen Akteur*innen der kommunalen Jugendhilfeplanung sind auf Steuerungs- und Planungsebene von Politik, freien Trägern und Verwaltung zu verorten.
Sie umfassen:
- Jugendamt: Jugendhilfeausschuss + Jugendamtsverwaltung
- Planungsfachkräfte (als Teil der Jugendamtsverwaltung)
- Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
- Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
- Adressat*innen (diese sind über geeignete Formate zu beteiligen).
Jugendhilfeplanung (Prozess) vs. Jugendhilfeplaner*in (Fachkraft)
Der Begriff der Jugendhilfeplanung wird manchmal mit der Arbeit oder der Stelle der Jugendhilfeplanungsfachkraft gleichgesetzt. Dies führt dazu, dass Jugendhilfeplanung fälschlicherweise als Auftrag und Aufgabe der Jugendhilfeplanungsfachkraft allein verstanden wird. Jugendhilfeplanung ist jedoch ein gesetzlicher Auftrag an die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und somit Aufgabe des gesamten Jugendamtes, welche die Planungskräfte von Verwaltungsseite aus begleiten und unterstützen (s.a. Akteur*innen der Jugendhilfeplanung).
Arbeit und Aufgaben der Jugendhilfeplanungsfachkräfte
Zentrale Arbeitsaspekte der der Planungsfachkräfte sind:
- Unterstützung in Planungsprozessen
- Steuerungsunterstützung
- Planungskoordination (inner- und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe).
Konkrete Aufgaben der Planungsfachkräfte sind z.B..:
- Aufbereitung statistischer Daten
- Konzeption, Durchführung und Auswertung eigener Datenerhebungen
- Begleitung, Konzeption und Moderation von Planungsprozessen
- Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Beteiligungsprozessen
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung.
Flensburger Kinder- und Jugendbericht
Die Erarbeitung und Veröffentlichung des vorliegenden Flensburger Kinder- und Jugendberichts 2025 erfolgt im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes der Stadt Flensburg (§ 80 SGB VIII).
Ziele des Berichts
- Bestandsaufnahme der Kinder- und Jugendhilfe in Flensburg im Rahmen der Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII)
- gemeinsame Grundlage für die strategische Planung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik in Flensburg
- Belange und Themen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sichtbar machen und im gesellschaftspolitischen Diskurs stärken.
Aufbau und Gliederung
Der Bericht setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
- In Teil A werden Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in Flensburg entlang von fachlichen und statistischen Grundlagen im Überblick dargestellt (Kapitel 3).
- In Teil B erfolgt ein Überblick über die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in Flensburg, zunächst als Gesamtübersicht (Kapitel 4) und dann entlang der einzelnen Angebote und Leistungen (Kapitel 5).
- In Teil C werden Querschnittsaufgaben (Kapitel 6), aktuelle Herausforderungen (Kapitel 7) sowie strategische Ansätze der Kinder- und Jugendhilfe (Kapitel 8) in Flensburg aufgezeigt.
Zielgruppen des Flensburger Kinder- und Jugendberichts
Der Flensburger Kinder- und Jugendbericht richtet sich an
- die kommunalen Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe in Flensburg
- alle weiteren Akteur*innen, die sich als Teil einer Verantwortungsgemeinschaft für das gelingende Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen verstehen
- alle weiteren Interessierten.
Eine starke Lobby für Kinder, Jugendliche und Familien
Warum es eine starke Lobby für junge Menschen und ihre Familien braucht:
- Die Kinder und Jugendlichen von heute wachsen in einer Zeit von nie dagewesener Komplexität und Vielfalt auf. Sie sehen sich einer Vielzahl an globalen Krisen, mit tiefgreifenden Auswirkungen auf ihre gegenwärtigen sowie auch ihre zukünftigen Aufwachsens- und Lebensbedingungen, gegenüber.
- Nach wie vor wachsen Kinder und Jugendliche zudem unter sehr ungleichen Bedingungen auf. Ihr gelingendes Aufwachsen sowie ihre spätere gesellschaftliche Teilhabe ist weiterhin in erster Linie von ihrer sozialen Herkunft abhängig.
- Aufgrund der Alterung der Gesellschaft sind die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen strukturell unterrepräsentiert.
Es ist ausdrückliches Mandat des Jugendamts als dem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einzusetzen, auch über die Jugendhilfe hinaus!
Über diesen Bericht soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Belange von Kindern und Jugendlichen in Flensburg sichtbar zu machen und in das Zentrum der fachlichen, gesellschaftlichen und politischen Diskurse zu rücken und so die „Lobby“ für Kinder, Jugendliche und ihre Familien insgesamt zu stärken.