Wohngeld verstehen: Was man dazu wissen sollte
Wohngeld ist zuletzt häufig Gegenstand der öffentlichen Debatte. Dabei handelt es sich um eine schon lange existierende Leistung. Die Bundesregierung unter Kanzler Ludwig Erhard führte das Wohngeld im Jahr 1965 ein.
Das hat sich seit der Reform „Wohngeld Plus“ 2023 verändert
Zuletzt ist intensiv darüber diskutiert worden im Zusammenhang mit der Reform „Wohngeld Plus“. Mit dem Inkrafttreten 2023 unter der damaligen Ampel-Koalition hat sich der Kreis der Haushalte erweitert, denen Wohngeld zusteht. Viele Haushalte oberhalb der bisherigen Einkommensgrenze bekommen nun Wohngeld. Die Zahl habe sich verdreifacht, teilt das Bundesministerium für Wohnen mit. Auch die Höhe des Wohngelds ist gestiegen. Neu ist zudem, dass Haushalte durch die Reform bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abgemildert werden.
Was für eine Leistung ist Wohngeld?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kann sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum gezahlt werden. Es soll Menschen mit geringem Einkommen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, entlasten und angemessenes Wohnen ermöglichen.
Wer darf Wohngeld beziehen?
Wohngeld richtet sich also an Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen, kleinen Altersrenten oder an Bezieher von Arbeitslosengeld, die allein aufgrund der Kosten fürs Wohnen in den Bezug von Grundsicherung rutschen würden.
Wie gelangt Wohngeld zum Empfänger?
Wer Wohngeld beziehen darf, muss einen Antrag stellen. Über den Antrag entscheidet die Wohngeldbehörde vor Ort. Die Höhe des Wohngelds hängt unter anderem von der Zahl der Mitglieder in einem Haushalt und vom Gesamteinkommen sowie der Höhe der Miete oder Belastung ab. Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen Kosten für die Unterkunft berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Das gilt beispielsweise für Menschen, die Bürgergeld oder eine Ausbildungsförderung bekommen. Die zuständige Behörde bewilligt Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach muss man einen Antrag zur Weiterzahlung stellen.
Was ist für einen Antrag notwendig?
Für den Erstantrag sollten die amtlichen Vordrucke oder der Online-Dienst verwendet werden. Sie müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Nachweisen vorliegen. Darin werden Angaben zu den Personen eines Haushalts, zu Pflegegraden oder Schwerbehinderungen, zur Miete und zu den Einkommen, zu Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen gemacht. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Erst- wie auch den Folgeantrag und zum Bearbeitungsstand findet sich auf den entsprechenden Webseiten der Stadt Flensburg. Hier lässt sich zudem mittels Wohngeld-Rechner ermitteln, ob man überhaupt ein Recht auf den Zuschuss hat. Dort steht auch, wie man den Antrag online stellt und welche Unterlagen trotzdem per Post eingereicht werden müssen. Die Wohngeldstelle überprüft die Anträge unter anderem darauf, ob sie plausibel sind.
Das ist die Situation in Flensburg
Zum März 2026 zählt die Stadt Flensburg 2781 Haushalte, die Wohngeld beziehen. Durch ein hohes Antragsaufkommen und wegen Personalvakanzen kommt es in Flensburg mitunter zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Das Bürgerbüro ist seit Mai nicht mehr für die Bearbeitung von Wohngeld-Angelegenheiten zuständig. Die Wohngeldstelle zog in das Untergeschoss des Rathauses um. Hier ist eine Informationsstelle eingerichtet, die Einwohnerinnen und Einwohner bei der Aushändigung und Entgegennahme von Anträgen auf Wohngeld unterstützt.