Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Brennstoffe
Entlastung für Haushalte ohne Fernwärme (Öl, Holz, Kohle...)
Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks) heizen.
Die Abwicklung erfolgt über die Länder. Schleswig-Holstein nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die die technische Umsetzung und Antragsbearbeitung übernimmt.
Für wen ist die Härtefallhilfe?
- Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.
- Sie können mithilfe eines Online-Rechners im Rahmen der Antragstellung prüfen, ob eine Hilfe für Sie in Frage kommt. (dient nur zur Vorab-Information, tatsächliche Prüfung findet erst nach Antragstellung statt)
Antrag stellen
Was wird erstattet?
Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Vergleichspreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
FAQs
- FAQs zur Härtefallregelung (Seite des Bundesministeriums)
- www.schleswig-holstein.de/heizkostenerstattung.
- Weitere Fragen können Sie stellen an heizkostenerstattung@mllev.landsh.de