Letzte Frist für Herrn Knop?

Der seit Jahren bestehende Konflikt um die K8/Hochfelder Landstraße beschäftigt die Stadt Flensburg bereits seit langer Zeit. Insgesamt vier Oberbürgermeister haben sich mit den rechtlichen, planerischen und eigentumsrechtlichen Fragestellungen rund um die Hochfelder Landstraße (K8) befasst. Die Hochfelder Landstraße wurde seit 2010 als wichtige Verkehrsverbindung geplant und schrittweise umgesetzt, um den Flensburger Osten besser an die Innenstadt anzubinden und die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. Ziel der Stadtverwaltung ist es, eine tragfähige und gemeinsame Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.

Im Mittelpunkt des langjährigen Verfahrens stehen Grundstücksflächen von Ingo-Willi Knop, über die ein Abschnitt der K8 verläuft. Bereits während der Planung und auch nach der Freigabe des Straßenabschnitts im Jahr 2019 kam es zu langjährigen Verhandlungen über die Nutzung der betroffenen Flächen. Bisher jedoch ohne Erfolg.

Für den Bau der Straße wurden die erforderlichen Grundstücksrechte deshalb im Rahmen eines Enteignungsverfahrens gesichert. Im Mai 2022 erklärte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein jedoch den zugrunde liegenden Bebauungsplan für unwirksam. Damit entfiel auch die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Enteignung, sodass die Stadtverwaltung ein neues Bauleitplanverfahren durchführen und die Grundstücksrechte damit rechtlich sichern musste.

Parallel zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans setzt die Stadtverwaltung weiterhin auf eine außergerichtliche Einigung. Seit Februar 2025 wurden die Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und Herrn Knop erneut intensiv fortgeführt.

Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer hat Herrn Knop im Rahmen der Verhandlungen drei konkrete Lösungsoptionen unterbreitet. Diese umfassen verschiedene Möglichkeiten, vom Flächentausch bis zu Kaufangeboten beziehungsweise einer finanziellen Entschädigung. Je nach gewählter Option hätte Herr Knop eine Entschädigung von bis zu 9 Millionen Euro erhalten können. Die Angebote resultierten aus den Forderungen Knops, der nach Vorlage der jeweiligen Angebote jedoch immer mehr Forderungen stellte.  Für eine Entscheidung hat Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer nunmehr eine Frist bis Montag gesetzt.

Mit den vorgelegten Angeboten soll die Möglichkeit geschaffen werden, den langjährigen bestehenden Konflikt abschließend zu lösen.

Falls innerhalb der gesetzten Frist kein Angebot angenommen wird, wird die Stadtverwaltung die erneute Durchführung eines Enteignungsverfahrens auf Grundlage des neuen Bebauungsplans einleiten, um die erforderlichen Grundstücksrechte für die Hochfelder Landstraße/K8 dauerhaft zu sichern.

Die Stadtverwaltung setzt weiterhin auf eine gemeinsame Lösung und hofft, dass die aktuellen Gespräche zu einem erfolgreichen Abschluss führen.