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Untere Naturschutzbehörde (UNB)

Willkommen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg


Unsere Aufgabe: Schutz von Natur und Landschaft

Warum Naturschutz wichtig ist:

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft zu bewahren und wiederherzustellen. Dies geschieht sowohl aufgrund ihres eigenen Wertes als auch weil sie unsere Lebensgrundlage bilden.

Unsere Zuständigkeiten: 

Als Untere Naturschutzbehörde sind wir zuständig für 

  • Den Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft in unserer Stadt
  • Die Umsetzung des Naturschutzrechts
  • Die Genehmigung und Überwachung von Eingriffen in die Natur

Naturschutz-Genehmigungen und Ordnungsverfahren

Die Untere Naturschutzbehörde bearbeitet Anträge und Ordnungsverfahren nach dem Naturschutzrecht. Bei Fragen zu konkreten Verfahren sind wir gerne für Sie da.

Hier finden Sie alle Verwaltungsleistungen im Überblick:

Detaillierte Informationen zu jedem Themenbereich erhalten Sie über den jeweiligen Link zum Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), im Verwaltungsportal des Landes.

Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

Biotopschutz und Biotoppflege

Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung

Genehmigung eines Tiergeheges

Gehölzpflege, Gehölzrückschnitt

Knicks und Wallhecken

Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung

Schutzgebiete

Umweltverträglichkeitsprüfung

Schutzgebiete in Flensburg

Sicherung von Natur und Landschaft in der Stadt Flensburg

Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht es, verschiedene Arten von Schutzgebieten auszuweisen, um Natur und Landschaft dauerhaft zu bewahren. 

Die Stadt Flensburg verfügt über vielfältige, ökologisch wertvolle Gebiete, die wegen ihrer besonderen Bedeutung unter Schutz gestellt wurden.

Hier finden Sie eine Übersichtskarte der Schutzgebiete in Flensburg.

Alternativ können SIe sich die Schutzgebiete in einer Übersichtskarte im Umweltportal Schleswig-Holstein anzeigen lassen.  

Naturschutzgebiete der Stadt Flensburg

Naturschutzgebiete bieten nach den Nationalparks den höchsten Schutzstatus und dienen dem dauerhaften Erhalt von Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräumen.

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur weist diese Gebiete durch Landesverordnung aus. 

In der Stadt Flensburg gibt es seit der Ausweisung der Hornholzer Höhen im Februar 2025 nunmehr zwei Naturschutzgebiete.

Naturschutzgebiet Twedter Feld 


Das Naturschutzgebiet „Twedter Feld" im Stadtteil Mürwik entstand auf einem ehemaligen Bundeswehr-Übungsplatz und wurde 2003 als erstes Naturschutzgebiet Flensburgs ausgewiesen.

Durch die jahrzehntelange militärische Abschottung konnten sich seltene Lebensräume entwickeln, darunter ein einzigartiger Sukzessionswald, der nach dem Zweiten Weltkrieg natürlich nachwuchs.

Das Gebiet beherbergt etwa 100 Vogelarten, über 300 Blütenpflanzen und viele seltene Arten wie Bekassine, Waldohreule oder die Königslibelle. Die vielfältige Landschaft mit Wäldern, Bachläufen, Trockenrasen und Kleingewässern bietet optimale Bedingungen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

Als Teil des europäischen NATURA 2000-Programms hat das Naturschutzgebiet internationale Bedeutung für den Artenschutz.

Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Twedter Feld“ vom 20. März 2003


Besucherinformation 

Faltblatt Twedter Feld  (Landesamt für Umwelt, 2015)

NABU Schutzgebietsbetreuung


Naturschutzgebiet Hornholzer Höhen

Am 11. Februar 2025 stellte das Land Schleswig-Holstein das 96 Hektar große Gebiet am südöstlichen Rand von Flensburg sowie in den angrenzenden Gemeinden Handewitt und Oeversee unter Schutz.

Das Gebiet zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Landschaft mit Hügeln, Senken und natürlichen Bachläufen aus. Die charakteristischen Knicks mit alten Bäumen, weiten Grünlandflächen und zahlreiche Kleingewässer schaffen vielfältige Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Die flachen Gewässer bieten ideale Bedingungen für Amphibien wie Moorfrösche und Kammmolche sowie für verschiedene Libellenarten. Seltene Pflanzen wie Sumpfblutauge und Sumpfschwertlilie sowie bedrohte Vogelarten wie das Braunkehlchen finden hier ungestörte Rückzugsräume.

Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Hornholzer Höhen“ von 28.01.2025

Landschaftsschutzgebiet der Stadt Flensburg

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz großflächige Schutzgebiete, die das charakteristische Erscheinungsbild einer Kulturlandschaft bewahren sollen. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten sind hier mäßige Nutzungen erlaubt, solange sie den Gebietscharakter nicht beeinträchtigen und naturnahe Bereiche erhalten bleiben.

In Flensburg sind insgesamt 16 Landschaftsteile mit einer Gesamtfläche von 1.258 Hektar unter Schutz gestellt.

Hier finden Sie die Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet in der Stadt Flensburg vom 14.03.2001 mit ihren Änderungen.


Naturdenkmale in der Stadt Flensburg

Naturdenkmale sind besonders geschützte Landschaftselemente, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen, kulturhistorischen oder landschaftlichen Bedeutung sowie ihrer außergewöhnlichen Schönheit unter Schutz stehen.

In der Stadt Flensburg gibt es insgesamt 32 Naturdenkmale, darunter beeindruckende Einzelbäume, Parks, Baumgruppen und Redder (Weg, der beidseitig von Knicks begrenzt ist).

Naturdenkmale umfassen vor allem Bäume mit außergewöhnlichem Wuchs, seltene Arten oder kulturhistorisch bedeutsame Naturschöpfungen, die das Landschaftsbild prägen.

Hier finden Sie


Natura 2000 - Europäisches Schutzgebietsnetz

Natura 2000 ist ein europaweites Netz von Schutzgebieten, das der Erhaltung der biologischen Vielfalt und dem Schutz gefährdeter sowie typischer Lebensräume und Arten dient.

Das System vereint die Schutzgebiete der Vogelschutz-Richtlinie mit denen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu einem zusammenhängenden ökologischen Netzwerk.


FFH-Gebiete im Flensburger Stadtebiet

Baumschutz in Flensburg

Warum Baumschutz?

Bäume sind lebenswichtig für uns Menschen

Bäume sind für das Klima in der Stadt unverzichtbar, da sie Kohlendioxid in Sauerstoff umwandeln, Schatten spenden und die Luft reinigen. Sie prägen das Stadtbild, bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten und schützen uns im Sommer durch ihre kühlende Wirkung vor Hitze.

Baumschutzsatzung

Um den gesamten Baumbestand ab einer bestimmten Größe im Stadtgebiet zu schützen, hat Flensburg bereits 1979 Regelungen zum Baumschutz erlassen.

Hier finden Sie die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Flensburg (Baumschutzsatzung - BSS), Neufassung vom 25.11.2024.

Baumfällgenehmigung

Wenn Sie einen geschützten Baum in der Stadt Flensburg fällen möchten, ist eine Genehmigung zu beantragen.

Das Technische Betriebszentrum Flensburg (TBZ) bearbeitet alle Anträge für:

  • Baumfällungen
  • andere Eingriffe an geschützten Bäumen

Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des TBZ unter Antrag Grün und Forst

Wie läuft die Bearbeitung ab?

  1. Sie stellen den Antrag beim TBZ
  2. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen Ihren Antrag
  3. Sie erhalten den Bescheid von der Unteren Naturschutzbehörde normalerweise innerhalb von vier Wochen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Baumschutz bei Baumaßnahmen

Wichtige Regeln für Bauherr*innen und Baufirmen

Geschützte Bäume müssen während der gesamten Bauzeit unversehrt bleiben!

Im Flyer »Baumschutz auf Baustellen« (GALK e.V.,2023) finden Sie die wichtigsten Schutzmaßnahmen kompakt zusammengefasst.

Das ist im Wurzelbereich verboten:

  • Abgraben oder Aufschütten von Erde

  • Lagern von Baumaterial

  • Befahren mit Fahrzeugen und Maschinen

Wurzelbereich = Kronenrand + 1,50 m nach allen Seiten

So schützen Sie Bäume richtig:

Schutzzäune errichten:

  • Mindestens 1,80 m hoch
  • Unverrückbar befestigen
  • Kompletten Wurzelbereich umzäunen
  • Von Baubeginn bis Bauende stehen lassen

Technischer Standard: DIN 18920 und "Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen" / R SBB (FGSV e.V. 2023)

Pflicht für Bauverantwortliche:

Alle am Bau beteiligten Personen müssen vor Baubeginn über den Baumschutz informiert werden!


Knickschutz 

Prägende Landschaftselemente mit langer Geschichte

Knicks gehören zu den charakteristischen Landschaftselementen Schleswig-Holsteins. Die meisten wurden im 18. und 19. Jahrhundert angelegt und prägen bis heute unser Landschaftsbild.

Wichtige Funktionen für Natur und Klima

Lebensraum für die Artenvielfalt: Knicks bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten – darunter auch viele bedrohte Arten. Sie sind wichtige Rückzugsorte und Wanderkorridore für die heimische Tierwelt.

Boden- und Klimaschutz: Im waldarmen Schleswig-Holstein erfüllen Knicks wichtige Boden- und Klimaschutzfunktionen. Sie:

  • Schützen vor Bodenerosion
  • Regulieren das örtliche Klima
  • Speichern Kohlendioxid
  • Spenden Windschutz

Gesetzlicher Schutz

Der Gesetzgeber würdigt die besondere Bedeutung der Knicks für die Artenvielfalt und die kulturelle Identität unseres Landes durch umfassende Schutzbestimmungen:

  • § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • § 21 Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG)

In den Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz  (MELUR SH, 2017) finden Sie weitere Informationen und Empfehlungen zur guten fachlichen Praxis.


Knickpflege ist jetzt Immaterielles Kulturerbe

Die UNSECO hat Knicks als Immaterielles Kulturerbe anerkannt.