Heilpraktikerzulassung

Wenn Sie Heilkunde ausüben wollen, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis.

Heilkunde wird dann ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten und Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern (§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz).

Dies setzt einen schriftlichen Antrag bei den Gesundheitsdiensten voraus.

Die Antragsstellung 

Bitte wenden Sie sich hierfür zunächst an die Verwaltung der Gesundheitsdienste unter der Telefonnummer 0461-85 2616.