Offene Ganztagsschulen (alle allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren) haben zum Ziel, ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Die Angebote der Ganztagsschule sind schulische Veranstaltungen, die unter der pädagogischen Verantwortung der Schule stehen und auf einem auf Dauer angelegten pädagogischen Konzept der Schule basieren, das in enger Abstimmung mit dem Schulträger erarbeitet und von der Schulkonferenz beschlossen wurde. Sie berücksichtigen die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler und legen ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern. Über die Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidet der Schulträger. Er bzw. ein von ihm eingesetzter Durchführungsträger führen die Angebote auf der Grundlage des pädagogischen Konzeptes durch. Das pädagogische Konzept ist dem MBWFK zur Genehmigung vorzulegen und muss ebenfalls von der Schulaufsicht sowie vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe befürwortet werden. Die Ganztagsschule verbindet verbindet Unterricht und weitere schulische Veranstaltungen zu einer pädagogischen Einheit, die mindestens an drei Wochentagen sund zusammen mit dem Unterricht täglich jeweils mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Anmeldung erfolgt für mindestens ein Schulhalbjahr und ist für diesen Zeitraum verbindlich. Es ist sicherzustellen, dass an Tagen mit Ganztagsbetrieb ein Mittagessen eingenommen werden kann. Unterstützt werden die Offenen Ganztagsschulen von der Serviceagentur »Ganztägig lernen«, die vom Bildungs- und Sozialministerium sowie von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung getragen wird. Bei den gebundenen Ganztagsschulen ist für alle Schülerinnen und Schüler der Schule die Teilnahme an unterrichtsergänzenden Angeboten in einem festgelegten Rahmen von 34-37 Zeitstunden verpflichtend. Neben den Ganztagsschulen gibt es für den Schulträger in Abstimmung mit der Schule die Möglichkeit, schulische Betreuungsangebote in der Primarstufe einzurichten. Diese können an allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren, die nicht als Offene Ganztagsschule genehmigt sind, mit Zustimmung des Schulträgers, im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses vorgehalten werden. Das Betreuungsangebot ergänzt die verlässliche Schulzeit um einen festen zeitlichen Rahmen und kann mit außerschulischen Kooperationspartner durchgeführt. werden Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Anmeldung erfolgt für ein Schulhalbjahr und ist für diesen Zeitraum verbindlich. Träger von genehmigten Offenen Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten in der Primarstufe können, sofern die Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinie erfüllen, für ihre Angebote eine Landesförderung erhalten.

Offener Ganztag in Flensburg

Offener Ganztag

an Grundschulen (und Förderzentren) in Trägerschaft der Stadt Flensburg

Der Offene Ganztag wird an allen 10 Grundschulen in städtischer Trägerschaft (und der Max von der Grün-Schule) angeboten. Die Durchführung übernehmen Kooperationspartner*innen (Adelby1, inab - Jugend, Bildung und Beruf, AWO & Kirchenkreis Jugendwerk Schleswig-Flensburg).

Hier erfahren Sie mehr über die Anmeldung, die Kosten und die Angebote.

Der Offene Ganztag wird auf Basis eines kürzlich weiterentwickelten Rahmenkonzeptes durchgeführt.

Qualitätsstandards

Die Qualitätsstandards für Ihr Kind

  • Personalschlüssel: 1 pädagogische Fachkraft pro 13 Kinder
  • eine pädagogische Leitung an jeder Schule, die als Ansprechpartner*in vor Ort zur Verfügung steht
  • Festlegung der Qualifikation des Betreuungspersonals & der päd. Leitung
  • Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team
  • Angebotsumfang von 7 bis 18 Uhr an jedem Wochentag an jeder Grundschule ohne Mindestteilnehmer*innenzahl
  • flexible Buchungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit einer „Notfallbetreuung“
  • Kombination aus offenen Angeboten, festen Kursen und flexiblen Aktivitäten
  • Kinder gestalten die Angebote mit
  • abgestimmtes Bildungsangebot
  • Jedes Kind bekommt garantiert einen Platz.
  • Es gibt eine*n Ansprechpartner*in für Hausaufgabenbetreuung, Betreuung und Kurse (alles aus einer Hand).

Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, beginnend ab dem 01.08.2026 mit der ersten Klassenstufe und dann ausweitend bis 2029, ist die Stadt Flensburg der vorgenannten Herausforderung aktiv begegnet.

Die Standards zur Qualitäts- und Strukturverbesserung wurden in ihrem gesamten Umfang unter Beteiligung aller relevanten Akteur*innen - Elternvertretungen, Schulaufsicht, Schulleitungen, Kooperationspartner*innen, Politik, Vereine, Grundschulkinder und folgende Bereiche der Stadt Flensburg: Eingliederungshilfe, Horte, Kinder- und Jugendbüro und Schulsozialarbeit - gemeinsam erarbeitet und in der Ratsversammlung am 20.07.2017 erstmalig und am 13.07.2023 mit dem überarbeiteten und weiterentwickelten Rahmenkonzept entsprechend der Beschlussvorlage beschlossen. Die Qualitätsstandards wurden mit dem Fokus auf die Kinder in der Rahmenkonzeption Offener Ganztag an Grundschulen (und Förderzentren) ab 2024 bei Beibehaltung der aktuellen Elternbeiträge weiter verbessert.

Auf Basis des weiterentwickelten Rahmenkonzeptes hat die Verwaltung die Umsetzung des Offenen Ganztags ausgeschrieben und den Offenen Ganztag für die Zeit vom 01.08.2024-31.07.2027 erneut an Kooperationspartner*innen vergeben.

Das weiterentwickelte Rahmenkonzept liegt zum Schuljahr 2024/25 vor und es nehmen rund 42 % der Grundschüler*innen der Grundschulen in städtischer Trägerschaft am Ganztagsangebot teil.

Buchungsmöglichkeiten

Welches ist das richtige Angebot für mein Kind?

Für jede Schule wird zukünftig eine pädagogische Leitung zur Verfügung stehen, die Sie in Absprache mit der Schulleitung bei der Wahl der Kurse und Angebote für Ihr Kind individuell berät. Die pädagogische Leitung ist auch in den Kursen/ Angeboten aktiv.

Muss ich die an meiner Grundschule angebotenen Kurse extra bezahlen?

Nein, die an den jeweiligen Grundschulen angebotenen Kurse sind im Preis für die Module enthalten.

Muss ich an jedem Wochentag dieselben Module buchen?

Nein, Sie können die gewünschten Module für jeden Wochentag individuell zusammenstellen.

Beispiel: Montag: Modul 1 bis 14.30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag: Modul 1+2 bis 16 Uhr und Freitag: kein Modul

Wo kann ich mein Kind anmelden?

Vor Ort wird eine pädagogische Leitung Sie bei der Anmeldung beraten. Drüber hinaus gibt es auf der Homepage der einzelnen Kooperationspartner*innen die Möglichkeit Ihr Kind online anzumelden.

Ab wann kann ich mein Kind für das nächste Schuljahr anmelden?

Ab sofort können Sie in Ihrer Schule oder auf der Homepage der/s Kooperationspartners*in einen Anmeldebogen erhalten und Ihr Kind für das nächste Schuljahr vormerken lassen.

Für welchen Zeitraum buche ich? Für welchen Zeitraum muss ich mich festlegen?

Sie buchen jeweils für ein Schulhalbjahr (6 Monate).

Ist es möglich, im Notfall spontan eine Betreuung für mein Kind zu erhalten – auch wenn ich vorher nicht gebucht habe?

Ja, Ihr Kind kann im Zeitrahmen des gesamten Angebotes (inkl. Früh- und Spätbetreuung) am Offenen Ganztag teilnehmen, wenn ein Notfall vorliegt.

Kosten und Ermäßigungen

Was muss ich für den Offenen Ganztag zahlen?

Mit Hilfe der 5 "Bausteine" - Frühbetreuung, Modul 1, Modul 2, Spätbetreuung 1 und Spätbetreuung 2 - können Sie sich Ihr ganz persönliches Betreuungspaket zusammenstellen.

Höhe der Elternbeiträge für die Teilnahme am Offenen Ganztag


Teilnahme
1 Tag
/Woche
2 Tage
/Woche
3 Tage
/Woche
4 Tage
/Woche
5 Tage
/Woche
Frühbetreuung
(07:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn)

8 €

16 €

24 €

32 €

40 €
Kombi
Modul 1+2
(Unterrichtsende bis 16:00 Uhr)

32 €

64 €

96 €

128 €

160 €
nur Modul 1
(Unterrichtsende bis 14:30 Uhr)


20 €

40 €

60 €

80 €

100 €
nur Modul 2
(14:30 Uhr bis 16:00 Uhr)

12 €

24 €

36 €


48 €

60 €
Spätbetreuung 1
(16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)


8 €

16 €

24 €

32 €

40 €
Spätbetreuung 2
(17:00 Uhr bis 18:00 Uhr)


8 €

16 €

24 €

32 €

40 €

Geschwisterermäßigung

Sind Geschwisterkinder im Offenen Ganztag angemeldet oder in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege in Flensburg betreut, so werden diese Kinder beitragsmindernd berücksichtigt.

Ab einem monatlichen vollen Beitrag in Höhe von 100,00 €  je Kind für die Teilnahme am Offenen Ganztag gelten folgende Geschwisterermäßigungen:

Für das erste Kind ist jeweils der volle Beitragssatz zu zahlen. Für das zweite Kind  zahlen Sie nur noch 50 % des Elternbeitrages. Weitere Kinder werden beitragsfrei betreut.

Sind alle Geschwisterkinder im Offenen Ganztag angemeldet, erfolgt die Geschwisterermäßigung durch den zuständigen OGT-Kooperationspartner.

Sind Geschwisterkinder in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege betreut, erfolgt die Ermäßigung nach Vorlage der OGT-Anmeldebestätigung beim Kita-Träger.

Wer bekommt eine Beitragsermäßigung?

Familien mit geringem Einkommen bekommen eine Beitragsermäßigung. Für den Offenen Ganztag gelten zukünftig dieselben Kriterien, die auch für die KiTa-Beiträge angewendet werden.

Wo und wie beantrage ich eine Beitragsermäßigung?

Sie können sich den Antrag auf Ermäßigung selbst hier auf der Homepage ausdrucken oder Sie erhalten ihn im Schulsekretariat oder bei der für Ihre Schule zuständigen pädagogischen Leitung.

Sie können die Anträge im Bürgerbüro der Stadt Flensburg (Rathaus) stellen, sobald Sie Ihr Kind vorgemerkt oder angemeldet haben und die Höhe des Elternbeitrages feststeht.

Wie hoch ist die Beitragsermäßigung?

Die Höhe der Ermäßigung bzw. die Höhe des Beitrages wird auf Grundlage Ihres Einkommens und Familienstandes individuell berechnet.

Bildungs- und Teilhabepaket

Zusätzlich zur Beitragsermäßigung sind Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) möglich; für die folgenden Angebote kann ein BuT-Gutschein eingesetzt werden:

  • Mittagessen: Es ist kein Eigenanteil zu zahlen (statt 3,50 Euro)

Die BuT-Gutscheine sind bei den zuständigen Ansprechpartnern im Jobcenter und im Rathaus zu beantragen.

Ferienbetreuung

Wo bekomme ich eine Ferienbetreuung?

In jedem Sozialraum wird mindestens an einer Schule eine Ferienbetreuung ohne Mindestteilnehmer*innenzahl angeboten.

Für welchen Zeitraum steht eine Ferienbetreuung zur Verfügung?

In den Ferienzeiten können Sie ihr Kind während der regulär von Ihnen gebuchten Zeiten und auch während der Vormittagsstunden (Unterrichtszeiten) betreuen lassen.

Was kostet die Ferienbetreuung?

Für die zusätzliche Betreuung in den Vormittagsstunden (Unterrichtszeiten) zahlen Sie einen wöchentlichen Beitrag von 40 €, wenn Ihr Kind den Offenen Ganztag besucht. Sie können aber auch unabhängig vom Offenen Ganztag eine Ferienbetreuung buchen. Der wöchentliche Beitrag beträgt dann 80 €.

Höhe der Elternbeiträge für die Teilnahme an der Ferienbetreuung

Teilnahme je WocheWochenbeitrag
Ferienbetreuung (für Schülerinnen und Schüler, die nicht im OGT angemeldet sind)
(08:00 Uhr bis 16 Uhr)

80 €
Ferienbetreuung (für Schülerinnen und Schüler, die im OGT angemeldet sind)
(08:00 Uhr bis 16 Uhr)
40 €
Früh- und Spätbetreuung je 10 €











Wo finde ich mehr Informationen ?

Alle aktuellen Informationen zur Ferienbetreuung finden Sie in der Broschüre Ferienbetreuung 2024/25 (PDF)

Früh- und Spätbetreuung

An welcher Schule bekomme ich eine Frühbetreuung?

An jeder Grundschule wird zukünftig eine Frühbetreuung ab 7 Uhr angeboten.

Was kostet die Frühbetreuung?

Die Frühbetreuung kostet 2 € pro gebuchter Stunde; das sind 40 € im Monat, wenn Sie ihr Kind täglich dort betreuen lassen.

Sollten Sie die Frühbetreuung z.B. nur an 3 Tagen in der Woche benötigen, zahlen Sie dafür 24 € im Monat.

An welcher Schule bekomme ich eine Spätbetreuung?

An jeder Grundschule wird zukünftig Spätbetreuung angeboten.

Sie können wählen, ob Sie nur von 16 bis 17 Uhr eine Spätbetreuung benötigen oder auch in der Zeit von 17 bis 18 Uhr.

Was kostet die Spätbetreuung?

Die Spätbetreuung kostet 2 € pro gebuchter Stunde; das sind 40 € im Monat, wenn Sie ihr Kind täglich dort für 1 Stunde betreuen lassen.

Sollten Sie die Spätbetreuung z.B. nur an 3 Tagen in der Woche benötigen, zahlen Sie dafür 24 € im Monat.

Mittagessen

Wer organisiert das Mittagessen?

Die Stadt Flensburg beauftragt ein Cateringunternehmen, das das Mittagessen zubereitet und liefert. Das Mittagessen muss den qualitativen Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entsprechen (siehe dazu auch Anlage 2 des Rahmenkonzepts).

Wie viel muss ich für das Mittagessen bezahlen?

Sie bezahlen für das Mittagessen pro Tag 3,50 €.

Das Mittagessen kostet pro Tag ca. 5,00 €. Die Stadt übernimmt die Differenz von 1,50 € für Sie.

Wie kann ich mein Kind zum Mittagessen anmelden?

Die Bestellung des Mittagessens erfolgt über das Bestellsystem "Mensamax" nach erfolgter Anmeldung.

Weitere Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes erhalten Sie im Schulsekretariat oder bei der pädagogischen Leitung des Ganztags an Ihrer Schule.

Zahlen, Daten, Fakten zum Offenen Ganztag an Flensburger Grundschulen

Kosten

Für die Angebote der offenen Ganztagsschule und für die Betreuungsangebote in der Primarstufe kann der Schulträger vor Ort unterschiedliche Elternbeiträge erheben.
Für die Teilnahme am Mittagessen können zusätzliche Beiträge erhoben werden.

Frist

Träger von Offenen Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten in der Primarstufe können jährlich beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) Förderanträge stellen. Die Termine sind den gültigen Richtlinien zu entnehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung)

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen zu Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals »Bildung Schleswig-Holstein«.