Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen


Zum 1. Januar 2026 ist ein neues Verfahren zur institutionellen Förderung von Kultureinrichtungen in Kraft getreten. Es wurde seit dem Frühjahr 2025 gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Kultur entwickelt. Ziel des neuen Förderverfahrens ist es, transparente und wirkungsorientierte Rahmenbedingungen für die institutionelle Förderung zu schaffen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren, zu den Fördervoraussetzungen sowie zu den einzureichenden Unterlagen.


Frist für die Einreichung von Anträgen für eine institutionelle Förderung ab 2027:
Dienstag, der 31.03.2026

Das Online-Formular für die Beantragung einer institutionellen Förderung
ist nun freigeschaltet:
Link zum Online-Antragsformular


Informationen zur institutionellen Förderung und Antragstellung


   




Dokumente für die Antragstellung

(verpflichtend zu verwenden)

(verpflichtend zu verwenden)

(verpflichtend zu verwenden)

(verpflichtend zu verwenden)



Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Kulturbüro unter kulturbuero@flensburg.de oder telefonisch unter (0461) 85-1390.