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Volltext

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist eine Anerkennung für Ihr freiwilliges Engagement. Mit ihr können Sie Vergünstigungen bei teilnehmenden Einrichtungen im gesamten Land nutzen.

Als Ehrenamtskarte gilt auch der Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig-Holstein. Sie können die Karte oder den Dienstausweis bei teilnehmenden Einrichtungen vorlegen. Diese erkennen Sie an dem Logo der Ehrenamtskarte, das an Eingängen oder Kassen angebracht ist.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Angaben zu Ihrem ehrenamtlichen Engagement.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie engagieren sich freiwillig und unentgeltlich in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein.
  • Ihr ehrenamtliches Engagement besteht seit mindestens zwei Jahren.
  • Sie sind in diesem Zeitraum durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche oder insgesamt 150 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig gewesen.
  • Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie kein Entgelt und keine geldwerten Vorteile. Eine Erstattung von Auslagen ist zulässig.
  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erfüllen die Voraussetzungen mit einem gültigen Feuerwehr-Dienstausweis.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung einer verantwortlichen Person oder Organisation über Ihr ehrenamtliches Engagement
  • Nachweis über Dauer und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Bei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr: gültiger Feuerwehr-Dienstausweis

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

  • 2 Jahr(e)
    • Für die Ehrenamtskarte. Nach Ablauf der Geltungsdauer kann eine erneute Ausstellung beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  • 5 Jahr(e)
    • Für den Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig-Holstein. Nach Ablauf der Geltungsdauer kann eine erneute Ausstellung beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis nutzbar.