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Wenn Ihr Kind an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.

Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:

  • körperliche oder psychische Gewalt
  • Kriegsauswirkungen
  • Ereignisse während des Zivildienstes
  • Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen

Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung verstorben ist,

  • für einen Elternteil, wenn der andere Elternteil verstorben ist, 271,00 EUR
  • für beide Elternteile je 163,00 EUR

Sie können die Zahlung frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben.
  • Sie sind
    • voll erwerbsgemindert oder
    • können aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben oder
    • haben das 60. Lebensjahr vollendet

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht