Informationen zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz des Landes erhalten
Der umweltbezogene Gesundheitsschutz (UGS) beschäftigt sich mit Gesundheitsgefährdungen und -beeinträchtigungen der Bevölkerung, die mit Belastungen aus der Umwelt in Verbindung gebracht werden. Er entwickelt Maßnahmen, um derartige Risiken zu minimieren und die Bevölkerung zu schützen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, können Sie sich an den UGS des Landes Schleswig-Holstein wenden.
Neben der Beratung zu möglichen Risiken aus den Medien Wasser, Boden, Luft sowie der belebten Umwelt führt das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) Schadstoffuntersuchungen der Innenraumluft durch und bietet Untersuchungen zu Schadstoffbelastungen in der Muttermilch an.
Hygiene & Umweltmedizin
Hygiene und Umweltmedizin
Trinkwasser - Infos, Tipps und Anzeigepflichten
Das Trinkwasser im Stadtgebiet Flensburg wird von den Stadtwerken Flensburg GmbH und dem Wasserverband Nord in Oeversee geliefert. Die einwandfreie Qualität gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung wird durch die Gesundheitsdienste regelmäßig überwacht.
Sie haben Fragen zur Trinkwasserqualität?
Wir beraten und informieren Sie hinsichtlich Trinkwasserhygiene und technischen Fragestellungen rund um die Wasserversorgung. Im Rahmen der gesetzlichen Überwachung entnehmen wir diesbezüglich auch Trinkwasserproben.
Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen
Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung
Formular zur Anzeige der Nutzung einer Brauchwassernutzungsanlage
Legionellen: Empfehlung Durchführung Gefährdungsanalyse
Maßnahmen bei der technischen Überschreitung des Maßnahmenwertes für Legionellen
Empfehlung für Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Bei fallbezogenen umwelthygienischen und umweltmedizinischen Problemen (auch Schimmel im Innenraum) bieten wir Ihnen Informationen durch folgende Broschüren an:
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen Ihre Anfrage an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.
- Das Landesamt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um die angefragten Informationen zu übermitteln oder gegebenenfalls weitergehende Beratung zu bieten.
Voraussetzungen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.