Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.

Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
  • Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
  • Evakuierung aus betroffenen Gebieten
  • Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel

Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
  • Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
  • Maßnahmen in der Landwirtschaft
  • Dekontamination oder Umsiedlung

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Hinweise (Besonderheiten)

  •  Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
  • Für den Katastrophenschutz sind vor allem die Bundesländer zuständig. Der Bund übernimmt insbesondere Aufgaben im Bereich Strahlenschutzvorsorge.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)