Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten
Als Jugendgerichtshilfe berät die Jugendhilfe im Strafverfahren jugendliche (14 bis 17 Jahre) und heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Beschuldigte sowie ihre Familien. Sie begleitet das gesamte Strafverfahren von den polizeilichen Ermittlungen bis zur möglichen Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht und steht ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören zum Beispiel die Information und Beratung über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens, die möglichen Folgen der Straftat sowie Datenschutz und Vertrauensschutz. Sie unterstützt bei Problemen in Schule, Beruf, Familie oder Freizeit und vermittelt Hilfsangebote.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Rechtsgrundlage(n)
Allgemeiner Sozialer Dienst
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Flensburg ist ein Fachdienst innerhalb des Fachbereiches Jugend. Als Kontakt- und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet er Beratung und Unterstützung
- in Erziehungs- und Familienfragen
- in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- bei der Vermittlung und Koordinierung von Beratungs- und Hilfsangeboten
- bei der Einleitung und Begleitung von Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Er wirkt mit bei
- familiengerichtlichen Verfahren (Sorgerechts- und Umgangsregelungen)
- jugendgerichtlichen Verfahren
Weitere Informationen über die Arbeit im ASD finden Sie auch hier: https://www.jugendaemter.sh/
Eine mögliche Kindeswohlgefährdung mitteilen
Kinder und Jugendliche, die Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch erfahren, benötigen zeitnah Schutz und Hilfe. In der Regel sind nahestehende Personen bzw. Personen, die dicht an den Kindern dran sind, diejenigen, denen Gefährdungen auffallen. Sie können Informationen weitergeben und damit Hilfeprozesse einleiten.Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Gefährdungen auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und lassen Sie sie wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren. Wenn Sie jedoch den Eindruck haben, dass Ihre Ansprache eine (weitere) Gefährdung für das Kind darstellt oder diese nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes geführt hat, nehmen Sie bitte Kontakt zu den Behörden auf. In Akutsituationen (Gefahr für Leib und Leben) rufen Sie bitte die Polizei (110) an. Andernfalls können Sie uns per Mail unter jugend@flensburg.de oder telefonisch unter 0461/85-2196 erreichen. Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihre Anonymität wahren.
Verfahrensablauf
Die Jugendgerichtshilfe wird regelmäßig durch die Polizei über die Einleitung der Ermittlungen informiert und nimmt ihre Aufgaben im gesamten weiteren Verfahren wahr. Sie begleitet Sie durch folgende Schritte:
- Grundsätzlich nimmt die Jugendgerichtshilfe mit Ihnen oder Ihren Erziehungsberechtigten Kontakt auf, sobald sie in das Verfahren einbezogen wird. Sie können sich aber auch jederzeit selbst an die Jugendgerichtshilfe wenden.
- Sobald der Kontakt hergestellt ist, führt die Jugendgerichtshilfe ein Erstgespräch mit Ihnen, um die Umstände der Straftat sowie Ihre persönliche, familiäre und soziale Situation zu klären.
- Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, nimmt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe teil, unterstützt Sie vor Ort und gibt Empfehlungen für mögliche Maßnahmen, die Ihrer Situation gerecht werden.
- Im Fall Ihrer Verurteilung hilft die Jugendgerichtshilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen, beispielsweise durch die Vermittlung sozialer Arbeitsstunden oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen. Erzieherische Maßnahmen können aber auch unabhängig von einer Verurteilung angeboten und durchgeführt werden.
Voraussetzungen
- Gegen Sie wird ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat geführt, die Sie im Alter zwischen 14 und 20 Jahren begangen haben sollen.
- Sie sind ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person und suchen Unterstützung im Verfahren.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Eine Betreuung findet während des gesamten Verfahrens statt.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.