Wohnungsanpassung im Pflegefall
Die Zuschüsse sind einkommensfrei und stehen jedem Pflegegrad zur Verfügung. Die Anpassungsmaßnahmen sollen die häusliche Pflege der/des Pflegebedürftigen sicherstellen, entlasten oder eine eigenständige Lebensführung wieder aufbauen.
Diese Maßnahmen haben das Ziel, einer Überbelastung der Pflegekraft entgegenzuwirken. Auch hier gilt vorherige Beantragung bei der zuständigen Pflegekasse.
Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen, ist eine Förderung bis maximal 16.000 Euro möglich.
Die Förderung kann auch ein zweites Mal in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund einer veränderten Pflegesituation erneute Umbaumaßnahmen notwendig sind.
Die Zuschüsse gliedern sich in:
- Maßnahmen an bzw. in der Bausubstanz (Türverbreiterungen, Entfernen von Türschwellen, fest installierte Rampen, Umbaumaßnahmen im Badezimmer zur Pflegeerleichterung (Einbau einer bodengleichen Dusche), Handgriffe oder Handläufean Treppen bzw. langen Fluren, Treppenlifter). Eine Rücksprache mit der/dem Vermieter/in ist empfehlenswert, da dieser einen Rückbau nach einem Auszug fordern kann.
- Es können auch Maßnahmen des Ein- bzw. Umbaus von Mobiliar (welches für die individuelle Pflegesituation hergestellt oder umgebaut werden muss) genehmigt werden.
- Ein Umzug in eine bedarfsgerechte Wohnung kann ebenfalls eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme sein.