Wie stelle ich einen Antrag?
Die Satzung verfolgt das Ziel, Wohnraum vor zweckfremder Nutzung zu schützen – daher können nur in begründeten Ausnahmefällen Genehmigungen erteilt werden. Ein solcher Ausnahmefall kann zum Beispiel vorliegen, wenn besondere persönliche oder bauliche Umstände eine vorübergehende andere Nutzung rechtfertigen.
Nur beim Abriss mit anschließendem Ersatzwohnraum – also einem Neubau in vergleichbarem Umfang – ist die Genehmigung in der Regel vorgesehen.
Ein formloser Antrag reicht aus. Er sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontaktdaten der Eigentümer*in
- genaue Adresse und Beschreibung des betroffenen Wohnraums
- Art der geplanten Nutzung (z. B. Ferienvermietung, Leerstand, Umbau)
- Begründung der Zweckentfremdung
- voraussichtliche Dauer der Zweckentfremdung
- ggf. Nachweise (Fotos, Baupläne, Inserate etc.)
- ggf. Aktenzeichen des Bauantrags
Bitte reichen Sie den Antrag vor Beginn der geplanten Nutzung ein.