Was gilt für Personen mit Daueraufenthaltskarte?

Es gibt zwei Arten der Daueraufenthaltskarte:

  1. Eine Daueraufenthaltskarte, die an Staatsangehörige eines EU-Staates auf Antrag ausgegeben wird, wenn sie ein Daueraufenthaltsrecht haben (Paragraf 4a Freizügigkeitsgesetz/EU) – Briten und Britinnen mit dieser Bescheinigung des Daueraufenthalts müssen trotz des Besitzes der  Karte ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.
  2. Ein Dokument („Daueraufenthaltskarte“) für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige – Drittstaatsangehörige Familienangehörige, die im Besitz dieser Karte sind, müssen ihren Aufenthalt nicht anzeigen.

Beide Gruppen erhalten anstelle des bisherigen oben genannten Dokuments die neue Karte worauf dann ein bestehendes Recht zum Daueraufenthalt vermerkt ist.

Der Tausch wird nach und nach automatisch durch das Einwanderungsbüro vorgenommen