Was für ein Dokument erhalte ich, und was kostet es?
Wenn Sie nach dem Austrittsabkommen berechtigt sind, erhalten Sie dieses Dokument im „Scheckkartenformat“, das mindestens fünf Jahre und höchstens zehn Jahre lang gültig ist:
Wenn Ihnen auf Antrag ein Recht auf Daueraufenthalt bescheinigt wird, steht auf der Rückseite, in der zweiten Zeile unterhalb von „Erwerbstätigkeit erlaubt“, noch das Wort „Daueraufenthalt“.
Das Dokument kostet so viel wie ein deutscher Personalausweis:
- 37,00 Euro für Personen, die älter sind als 24 Jahre
- 22,80 Euro für jüngere Inhaber.
Keine Gebühr wird erhoben, wenn Sie bislang in Besitz einer Daueraufenthaltskarte waren.
Diese Dokumente werden, wenn Sie nicht mehr freizügigkeitsberechtigt, sondern nur noch nach dem Austrittsabkommen zum Aufenthalt berechtigt sind, auf jeden Fall am 1. Januar 2022 ungültig. Daher werden sie zuvor kostenfrei in ein neues Aufenthaltsdokument umgetauscht.