Vorsorgender Bodenschutz

Als wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems übernimmt der Boden vielfältige Funktionen im Naturhaushalt und stellt als Anbaufläche für Nahrungsmittel und Energiepflanzen eine wertvolle Ressource dar. Der Vorsorgegedanke beinhaltet den Schutz der natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen, bevor Gefährdungen auftreten. Dabei unterscheidet man zwischen stofflicher (siehe „Altlasten“) und nichtstofflicher Beeinträchtigung von Böden.

Während bei der „stofflichen“ Beeinträchtigung das Aufbringen auf oder der Eintrag von schädlichen Stoffen in den Boden erfolgt, versteht man unter „nichtstofflicher“ Beeinträchtigung Schäden, die durch Versiegelung, Verdichtung, Vermischung der Bodenhorizonte, Veränderung des Bodengefüges, Umlagerung, Erosion oder Vernässung entstehen.

Da bei allen Bauvorhaben Boden anfällt, der entsprechend der Vornutzung im Idealfall unbelastet, im ungünstigen Fall aber bereits belastet sein kann, sind die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes, insbesondere der schadlose und nachhaltige Umgang mit Bodenmaterial bereits frühzeitig und umfassend im Rahmen

  • der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen,
  • der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren,
  • des Baus von Leitungstrassen und Verkehrsanlagen (Linienbaustellen) und
  • der Erschließung von Baugebieten

zu berücksichtigen.

Das besondere Augenmerk richtet sich dabei auf:

  • Minimierung des Flächenverbrauchs und der Oberflächenversiegelung
  • Flächenrecycling (Nutzung von Brachflächen)
  • bodenschonende Erdbaumaßnahmen:
    • getrennte Lagerung einzelner Bodenschichten beim Aushub,
    • sortenreiner Wiedereinbau, speziell des Mutterbodens
    • Reduzierung von Verdichtungsschäden beim Befahren,
    • Anwendung von bodenschonenden Arbeitsverfahren,
    • Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse,
    • Maßnahmen zur Renaturierung und Folgebewirtschaftung,
    • Schutzvorkehrungen bei Erdbaumaßnahmen in empfindlichen Böden

Fundstellen:

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