Sanierung inkl. Dachgeschossausbau

Darunter fallen Maßnahmen, die den Wohnwert umfassend verbessern (etwa durch Modernisierung, energetische Modernisierung, Barrierereduzierung). Auch die Schaffung neuen Wohnraums durch Umwandlung von Räumen, die bisher anderen als Wohnzwecken dienten, durch Dachgeschossausbau der der Aufstockung bestehender Gebäude sind hierunter zu verstehen.

Dabei sind folgende energetische Förderstandards einzuhalten:

  •  Die Beheizung des Gebäudes nach Ausführung der Baumaßnahme muss im Niedertemperaturbereich, d.h. mit einer Vorlauftemperatur von max. 45°C, möglich sein (NT-Ready).
  • Förderfähig sind Vorhaben mit einem Ausstoß von maximal 17 kg/m²a CO2-Ausstoß. Für an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Flensburg angeschlossene Gebäude entfällt diese Voraussetzunf, da ein Dekarbonisierungsfahrplan der Stadtwerke Flensburg vorliegt.


1. Förderweg: Zuschuss bis zu 35 % (max. 1.500 Euro/m²) + Baudarlehen bis zu 65 % der förderfähigen Gesamtkosten

2. Förderweg: Zuschuss bis zu 10 % (max. 450 Euro/m²) + Baudarlehen bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten

Stand: Oktober 2024. Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Förderbedingungen bei der IB.SH über Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen