Mein Aufenthaltsdokument ist abgelaufen. Was soll ich tun?
Für den Aufenthalt in Deutschland ist es grundsätzlich erforderlich, über ein gültiges Aufenthaltsdokument zu verfügen.
Wenn Sie Ihre Antrag vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis gestellt haben und Ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, stellen wir Ihnen eine Fiktionsbescheinigung aus. Diese ist grundsätzlich kostenpflichtig (13,00 €).
Eine Fiktionsbescheinigung bescheinigt, dass Sie einen Antrag bei uns gestellt haben und wir über diesen noch nicht entschieden haben.
Ohne Antragsstellung kann Ihnen kein Aufenthaltsdokument ausgestellt werden.
Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig (circa 3 Monate) vor Ablauf um eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis und reichen Sie möglichst alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein.