Landesaufnahmeanordnung Syrien (L-AAO Syrien)
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hielt es 2013 zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten humanitären Gründen für geboten, syrischen Staatsangehörigen, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind, den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen, sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu in Schleswig-Holstein aufenthaltsberechtigten Personen haben, die bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern.
Die letztmalige Befristung dieser Anordnung erfolgte im letzten Jahr bis zum 31.12.2024.
Eine Verlängerung erfolgte bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Anträge für einen Nachzug aufgrund dieser Anordnung werden bis auf weiteres nicht entgegen genommen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Sozialministeriums Schleswig-Holstein oder hier bei uns auf der Internetseite zum aktuellen Stand.
Bitte sehen Sie von Anfragen per Mail oder Telefon ab.