Kind des Ehepartners/der Ehepartnerin adoptieren
Die Adoptionsvermittlungsstelle wird auch zuständig, wenn Kinder vom Partner bzw. der Partnerin adoptiert werden sollen. Dann geht es um die sog. Stiefkindadoption.
An Adoption interessierte Personen zwischen mindestens 25 und höchstens 40 Jahren, die ihren Wohnsitz in Flensburg haben, wenden sich an unsere Adoptionsvermittlungsstelle. Hier werden einführende Informationen zur Adoptionsprüfungs- und Vermittlungspraxis bzw. zu den verschiedenen Aspekten und Problembereichen einer Adoption gegeben.
- Wir sind eine sogenannte "Patchworkfamilie" oder auch "Stieffamilie" und haben Kinder aus unseren früheren Beziehungen.
- Ich möchte das Kind meiner Ehefrau bzw. meines Ehemannes adoptieren.
Was ist zu tun und welche Voraussetzungen müssen bei der Adoption durch einen Stiefelternteil erfüllt sein?
- die neue Ehe muss schon eine gewisse Zeit bestehen und stabil sein
- das Kind sollte mit dem Stiefelternteil, der adoptieren möchte, schon längere Zeit zusammenleben (die Dauer des Zusammenlebens richtet sich nach dem Alter des Kindes)
- zwischen dem oder der Annehmenden und dem Kind muss ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sein
- die finanziellen und häuslichen Verhältnisse sollten geordnet sein
- es dürfen keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen bestehen
- der Elternteil, der nicht das Sorgerecht hat, muss in die Adoption einwilligen und dies bei einem Notar beurkunden lassen. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, lassen Sie sich bitte beraten.