Datenschutzhinweise für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen

Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist daran gebunden, dass die jeweilige Person grundsätzlich ihre Hauptwohnung in Flensburg hat und einem Bewohnerparkgebiet wohnt. Darüber hinaus muss diese Person HalterIn eines KfZ sein oder über ein solches dauerhaft zur Eigennutzung verfügen und darf keinen eigenen Stellplatz besitzen.

Zur Prüfung dieser und weiteren Voraussetzungen nach dem Straßenverkehrsrecht müssen von allen betroffenen Personen Daten erhoben werden. Ausserdem ist die Vorlage von Dokumenten und weiteren Unterlagen im Einzelfall erforderlich (z.B. Nutzungsüberlassungen, Zulassungsbescheinigungen).

Im Online-Verfahren ist zur sicheren Authentifizierung auch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und das Kennzeichen anzugeben.

Weiter Hinweise zur Erhebung, Speicherung und Löschung der Daten finden Sie hier.