Fließgewässer
Die UWB der Stadt Flensburg übt die Rechtsaufsicht über den Wasser- und Bodenverband Flensburger Innenförde aus, damit die ehrenamtlichen und gesetzlichen Aufgaben rechtlich einwandfrei erfüllt werden.
Der Wasser- und Bodenverband ist für die Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes zuständig, damit das Wasser in den Gewässern schadlos abfließen kann. Gleichzeitig hat der Wasser- und Bodenverband dafür Sorge zu tragen, dass naturnahe und standortgerechte Pflanzen- und Tierbestände geschaffen, erhalten und wiederhergestellt werden.
Darüber hinaus ist die UWB zuständig für die Genehmigung
- der Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, also für jeglichen Gewässerausbau wie z. B. der Verrohrung eines Grabens
- der Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer Anlage an oder in einem Gewässer, z. B. einer Grabenüberfahrt
zuständig. In diesen Fällen wird die Kontaktaufnahme mit der UWB vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Fundstellen:
Weitere Informationen zum Thema Fließgewässer erhalten Sie unter
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - LWG)