Beratung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde eine Verbesserung der Beratungs- und Informationsangebote festgelegt:

  • Die Pflegekassen unterstützen durch verständliche Information und Aufklärung über Pflegebedürftigkeit, Leistungen der Pflegekasse bzw. anderer Träger, gesundheitsfördernde Lebensführung zur Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit sowie Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen.
  • Leistungs- und Preisvergleichslisten der regionalen Pflege- und Hilfsdienste werden von der Pflegekasse auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
  • Nach einem Erst- bzw. Folgeantrag muss die Pflegekasse innerhalb von 14 Tagene ine feste Ansprechperson und einen konkreten Pflegeberatungstermin anbieten.  Die/Der Versicherte kann auf Wunsch die Beratung in der Häuslichkeit erhalten.
  • Die Pflegekasse ist verpflichtet, kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten.
    (§ 7,§ 7a,§ 7b, § 7c, § 45 SGB XI)