Andere soziale Leistungen zur Sicherung der Pflegepersonen

Mit dem Status einer Pflegeperson sind Sie gesetzlich unfallversichert und nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert. Nichterwerbstätige Pflegepersonen haben auf vorherigen Antrag einen Anspruch auf Beihilfeleistungen oder Leistungen der Heilfürsorge.